Postgewerkschafter klagt seinen Dienstgeber

Streit um Anwaltskosten zwischen Personalvertreter Mähr und Post AG dürfte bald Obersten Gerichtshof beschäftigen.
Feldkirch, Wien Zwischen dem Management der Post AG in Wien und Franz Mähr als oberster Postgewerkschafter in Vorarlberg herrscht nach wie vor dicke Luft. Bisher war es in aller Regel so, dass die Postoberen den aufmüpfigen Personalvertreter vor Gericht brachten. In Summe fand sich Mähr in den letzten Jahren fünf Mal vor Gericht wieder, meistens vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch. Jetzt hatte der Feldkircher einmal quasi den Spieß umgedreht und eine Klage gegen die Post AG eingereicht. Der Grund: Die Postoberen hatten im Vorjahr über eine Klage versucht, die Immunität von Mähr als Gewerkschaftsvertreter aufzuheben und waren gleich in zwei Instanzen abgeblitzt. Dabei fielen Anwaltskosten in Höhe von 5556,44 Euro an. Der Aufforderung von Mährs Rechtsanwalt Sanjay Doshi auf Übernahme der Kosten kam die Post AG allerdings nicht nach.
Richterin: Urteil ergeht schriftlich
Gestern trafen sich die Anwältin der Post AG, Miriam Mitschka, sowie Anwalt Sanjay Doshi und Franz Mähr vor Richterin Elisabeth Walch. „Aus unserer Sicht spielt es gar keine Rolle, wie der Prozess damals ausgegangen ist. Die Post müsste unsere Kosten auch übernehmen, wenn wir den Prozess verloren hätten. So wurde es in der Vergangenheit auch gehandhabt“, erklärte Doshi. Die Post AG habe ihrer Personalvertretung notwendige Sachmittel wie Büros sowie Computer und Personal zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig müsse sie auch Kosten der Geschäftsführung übernehmen. Dies sei auch im Postbetriebsverfassungsgesetz nachzulesen, betont Anwalt Doshi. „Daher muss die Post der Personalvertretung unserer Ansicht nach auch Kosten einer Rechtsvertretung für Verfahren, die die Personalvertretung führt, bezahlen. Das war in der Vergangenheit auch immer so. Die Post hat auch Rechnungen von mir bezahlt, wenn ich die Personalvertretung in anderweitigen Fällen vertreten habe.“ Nach knapp zwei Stunden schloss Richterin Walch die Verhandlung und teilte mit, dass ihr Urteil schriftlich ergehen werde. „Auch wenn ich für die Post ein unliebsamer Personalvertreter bin: Am Ende des Tages werden sie die Kosten übernehmen müssen“, sagte Mähr. Dass das Verfahren ungeachtet des Urteils der Richterin bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen dürfte, stand am Dienstag bereits so gut wie fest.
„Am Ende des Tages wird die Post AG die angefallenen Kosten übernehmen müssen.“
Franz Mähr, Postgewerkschafter Vorarlberg