Hürden beim Kinderbetreuungsgeld: Volksanwalt kritisiert Problematik für Grenzgänger-Familien

Politik / 11.08.2025 • 14:00 Uhr
Hürden beim Kinderbetreuungsgeld: Volksanwalt kritisiert Problematik für Grenzgänger-Familien
Der Volksanwalt kritisiert Hürden beim Kinderbetreuungsgeld. APA/Hans Klaus Techt

Volksanwalt Bernhard Achitz berichtet von existenzbedrohende Situationen, insbesondere bei Alleinerzieherinnen.

Schwarzach, Wien “Wir haben das Gefühl, dass bewusst unnötig hohe Hürden aufgebaut werden. Man hat eine panische Angst, österreichische Familienleistungen ins Ausland zu exportieren. Darunter leiden dann sehr viele Familien, die schon ewig in Österreich leben und arbeiten”, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Er berichtet über aktuelle Fälle und mögliche Gesetzeslücken.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Eltern für die Betreuung ihres Neugeborenen bzw. Kleinkinds. Die Krankenversicherung vollzieht die Abwicklung im Auftrag des Familienministeriums. Doch statt Familien zu entlasten und eine finanzielle Absicherung während der Kinderbetreuung zu bieten, ist das Kinderbetreuungsgeld für viele Eltern ein Grund zum Verzweifeln. Besonders in grenzüberschreitenden Fällen kann es langwierig und kompliziert werden.

Hürden beim Kinderbetreuungsgeld: Volksanwalt kritisiert Problematik für Grenzgänger-Familien
Volksanwalt Bernhard Achitz. APA/Fohringer

Zwei Jahre ohne Familienleistungen

Arbeitet oder lebt ein Elternteil im Ausland, gibt es oft Probleme bei den Familienleistungen. Gerade bei alleinerziehenden Eltern – oft Müttern – führt das zu existenzbedrohenden Situationen, wie folgende Fälle aus der
Praxis der Volksanwaltschaft zeigen: Eine von häuslicher Gewalt betroffene Alleinerzieherin wartete zwei Jahre auf Kinderbetreuungsgeld. Die Österreicherin, die bei ihrem Partner in Deutschland lebte, kehrte aufgrund häuslicher Gewalt mit ihrem Baby wieder nach Österreich zurück, wo sie zunächst in einer Notunterkunft lebte. Erst nach zwei Jahren und mit Unterstützung der Volksanwaltschaft erhielt sie die ihr zustehenden Familienleistungen.

Auch andere Familien müssen zum Teil monate- bis jahrelang warten, bis sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Achitz berichtet, dass es in einem Fall acht Jahre gedauert hat. “In der Zwischenzeit sind Familien mit sehr aufwendigen Verfahren und teilweise unerfüllbaren Forderungen der Behörden konfrontiert und haben Probleme mit dem Krankenversicherungsschutz”, erzählt Volksanwalt Achitz. Die Vorarlberger Nachrichten hatten etwa über den Fall jener Frau berichtet, die österreichische Staatsbürgerin ist, in der Schweiz lebt, in Vorarlberg arbeitet, bei der ÖGK versichert ist und in die heimischen Sozialsysteme einzahlt. Dennoch musste sie das Kindergeld erst erstreiten.

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Der Fall sei eine untypische Konstellation, räumt Achitz ein. Er liegt aber immer noch bei der Volksanwaltschaft, berichtet er über den aktuellen Stand. Inzwischen ist ein Bescheid ergangen, der die österreichische Krankenversicherung verneint. Die Bearbeitung des Kinderbetreuungsgeldes hatte aber so lange gedauert, dass die Krankenversicherung fehlte und die Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass selbst finanziert werden mussten. “Diese Kosten wird man jetzt vermutlich in der Schweiz einreichen müssen. Ob das funktioniert, wird abzuwarten sein”, sagt Achitz.

Er schließt nicht aus, dass sich eine weitere gesetzliche Lücke auftut, die es zu bereinigen gilt. Denn man muss in Österreich eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung machen, um das österreichische Kindergeld beziehen zu können – auch ohne Krankenversicherung. “Wenn es in der Schweiz ähnliche präventive Maßnahmen gibt und das Land die Kosten übernimmt, könnte das funktionieren. Ansonsten muss man untersuchen, wie man das bereinigt”, sagt Achitz.

Vorarlberger Situation hat sich beruhigt

Es gibt jedoch auch gute Nachrichten: Seit die gesetzliche Reparatur im September 2023 in Vorarlberg erfolgte, bekommt die Volksanwaltschaft nur noch vereinzelt Fälle aus dem Land, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz den VN: “In Ostösterreich seien die Probleme mit dem Vollzug größer. Vorarlberg ist eine angenehme Ausnahme.”