Österreich erleichtert den Zugang für Fachkräfte aus Nachbarländern

Vorarlberger Unternehmen profitieren: Neue Regelung ermöglicht qualifizierten Grenzgängern aus Drittstaaten endlich eine Anstellung.
Wien Die Europäische Union gilt als ein gemeinsamer Raum – mit freiem wirtschaftlichem Austausch und einem offenen Arbeitsmarkt ohne Grenzen. In der Realität zeigt sich jedoch oft, dass Bürokratie und komplexe Regelungen nach wie vor Hindernisse darstellen. So etwa eine Regelungslücke, die Fachkräfte aus Drittstaaten vom österreichischen Arbeitsmarkt de facto ausschloss. Diese Hürde hat die Regierung nun beseitigt, wie Neos-Arbeitssprecher Johannes Gasser berichtet.
Bislang war es Drittstaatsangehörigen, die als Grenzgänger tätig sein wollten, nicht möglich, eine Beschäftigung in Österreich aufzunehmen. Der Grund: Nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz kann ohne Wohnsitzbegründung kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Doch was bedeutet das konkret? Das betrifft etwa Personen aus dem Balkanraum oder auch von anderen Kontinenten, die zwar in Österreich eine Arbeitsstelle gefunden hätten, aber ihren Wohnsitz – sowie eine eingeschränkte Arbeitsmarktzulassung – in einem angrenzenden Nachbarstaat haben. “Dabei handelt es sich häufig um qualifizierte Fachkräfte, die von österreichischen Unternehmen dringend gesucht werden und für die das AMS keine Ersatzkraft vermitteln kann”, erklärt Gasser.
Enormer Aufwand
In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass Vorarlberger Unternehmen jenseits der Grenze qualifizierte Arbeitskräfte fanden – doch für diese Form von Grenzgängern habe es bislang keinen passenden rechtlichen Status gegeben, berichtet Gasser. Zwar handle es sich dabei nur um einige wenige Fälle pro Jahr, doch gerade für spezialisierte Betriebe könne jeder zusätzliche Zugang zum Arbeitsmarkt entscheidend sein. Aktuell pendeln täglich rund 3500 Deutsche zur Arbeit nach Vorarlberg – ein funktionierendes Modell, das zeigt, wie wichtig grenzüberschreitende Mobilität ist.
“Gerade für Vorarlberger Unternehmen in Fachnischen kann jede Fachkraft den Unterschied machen”, sagt der Neos-Politiker. Deshalb habe er sich für die neue Regelung starkgemacht. Profitieren könnten zum Beispiel Industriebetriebe im grenznahen Hard. “Wenn jemand dort eine Stelle annehmen wollte, musste er bislang den gesamten Prozess der Rot-Weiß-Rot-Karte durchlaufen und seinen Wohnsitz nach Österreich verlegen – ein enormer Aufwand, wenn der neue Arbeitsplatz vielleicht nur zehn Kilometer vom aktuellen Wohnort entfernt liegt”, erklärt Gasser.
Lücke geschlossen
Diese Regelungslücke wurde diese Woche im Sozialausschuss geschlossen. Mit dem neuen, vereinfachten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt entfallen sowohl der Wohnsitzwechsel als auch langwierige Verfahren.
Voraussetzung ist, dass die betreffenden Drittstaatsangehörigen ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt verfügen. In Österreich dürfen sie mit dem neuen Aufenthaltstitel einer unselbstständigen Beschäftigung in einem Betrieb nachgehen – allerdings nur in “grenznahen politischen Bezirken”. Das tägliche Pendeln muss also geografisch möglich und zumutbar sein. “Wir erweitern damit den Pool an dringend benötigten Fachkräften”, betont Gasser.