Familienvater hatte über 190 Bilddateien von Minderjährigen auf der Festplatte

Gewalt und Verbrechen / 26.11.2025 • 12:07 Uhr
Familienvater hatte über 190 Bilddateien von Minderjährigen auf der Festplatte
Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an voll geständig. Christiane Eckert

Geld- und Haftstrafe für bislang Unbescholtenen.

Feldkirch Ein 44-jähriger Familienvater musste sich wegen einer Sammlung von gewissem Bildmaterial vor Gericht verantworten. Gesetzlich heißt der Tatbestand „Besitz von bildlich sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial“ und „bildlich sexualbezogene Darstellung minderjähriger Personen“. Konkret handelt es sich bei dem angeklagten Oberländer um 190 Bilddateien von unmündigen Personen, also Jugendliche unter 14 Jahren. Weiters wurden 59 Bilder von Personen zwischen 14 und 19 Jahren auf der Festplatte des PCs gefunden. Ein Bild leitete der Mann auch weiter.

Geständig und in Therapie

Der 44-jährige verheiratete Angeklagte zeigt sich von Anfang an geständig und hatte gestern bereits den ersten Therapietermin. Er weiß, dass er gegen diese Neigung etwas unternehmen muss.

Verteidigerin Andrea Concin betont die Milderungsgründe wie Geständnis, Unbescholtenheit und der Umstand, dass sich der Mann freiwillig in Therapie begeben hat. Erschwerend war der Tatzeitraum von rund zehn Monaten, in dem der User immer wieder auf entsprechende Seiten klickte.

Weil er mit 2000 Euro netto als Angestellter nicht schlecht verdient, wird die Geldstrafe mit 3000 Euro bemessen. Dazu kommt noch eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten. Die Festplatte wird konfisziert und vernichtet. Der restliche Computer bleibt unversehrt. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit werden nurmehr jene Datenträger konfisziert, auf denen entsprechende Dateien gespeichert wurden.

Das Urteil akzeptieren sowohl Verurteilter als auch Staatsanwalt Manfred Melchhammer.