Herkunft und Geschlecht als Hürde im Job
![ABD0025_20260226 – DRESDEN – DEUTSCHLAND: ILLUSTRATION – 24.02.2026, Sachsen, Dresden: Ein Mann (l) und eine Frau halten gestapelte Zwei-Euro-Mnzen zwischen Daumen und Zeigefinger. In Sachsen ist die Lohnlcke zwischen Mnnern und Frauen geringer als im Bundesschnitt. (zu dpa: ÇFrauen in Sachsen bekommen sechs Prozent weniger LohnÈ) Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. – FOTO: APA/dpa/Sebastian […]](/2026/03/ABD0025-20260226-1-768x512.jpg)
Viele Betroffene sind unsicher, ob ihre Erfahrung rechtlich als Diskriminierung gilt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft rät: frühzeitig Beratung holen.
- Die meisten Diskriminierungsanfragen betreffen Herkunft und Geschlecht: 42 % ethnische Zugehörigkeit, 40 % Geschlecht.
- Besonders betroffen sind Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, auch beim Einkommen – sie verdienen deutlich weniger als Männer.
- Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos und verzeichnet gleichzeitig steigendes Interesse von Unternehmen an Schulungen zu Vielfalt und Gleichstellung.
Schwarzach: “Oft bezweifeln Betroffene, ob ihre Erfahrung rechtlich überhaupt als Diskriminierung gilt”, berichtet Katharina Raffl den VN. Sie leitet das Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Ihr Appell: “Melden Sie sich bei uns. Wir sind dafür da, Ihre Erfahrung einzuordnen.”
Migrantinnen besonders benachteiligt
Raffl gibt einen genaueren Einblick in Vorarlbergs “Baustellen” am Arbeitsmarkt: Im Berichtszeitraum 2022/23 bezogen sich 42 Prozent der Anfragen an die GAW auf ethnische Zugehörigkeit (Rassismus) und 40 Prozent auf Geschlecht. Die restlichen 18 Prozent betrafen diskriminierende Erfahrungen aufgrund von Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter.

Frauen und Migrantinnen sind laut diesen Zahlen besonders häufig von Nachteilen am Arbeitsmarkt betroffen. Intersektionalität – also das Zusammenwirken mehrerer Diskriminierungsformen – sei daher ein großes Thema in der Arbeit der GAW, sagt Raffl. Diese wirke sich auch auf die Bezahlung aus. Sie verweist auf Zahlen des Momentum-Instituts: Frauen mit gesundheitlichen Einschränkungen verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger, Frauen mit Migrationsgeschichte sogar 25 Prozent weniger als Männer.
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Betroffene können sich rechtlich wehren. “Wir können gemeinsam klären, welche Schritte möglich sind, damit Sie gestärkt aus dieser Situation gehen”, sagt Raffl. Die Beratung der GAW ist kostenlos und vertraulich. Zunächst erfolgt eine rechtliche Einschätzung und eine Information über mögliche Schritte. Dazu kann etwa gehören, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der geschilderten Situation zu konfrontieren und nach Lösungen zu suchen. “Wenn die betroffene Person das möchte, unterstützen wir sie im Rahmen unserer Möglichkeiten auch bei der Rechtsdurchsetzung”, erklärt Raffl. Das kann entweder über Verhandlungen für eine Einigung erfolgen oder durch eine Prüfung des Falls vor der Gleichbehandlungskommission.
Mehr Schulungen in Unternehmen
Neben der Kritik gibt es auch positive Entwicklungen. Die Zahl der Schulungsanfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft steigt kontinuierlich. Rund 40 Prozent der österreichweit durchgeführten Schulungen in den Jahren 2024 und 2025 fanden in Unternehmen statt. Laut Raffl gibt es großen Informations- und Austauschbedarf.
“Gelebte Vielfalt, Gleichstellung und Unternehmenserfolg sind eng miteinander verwoben. Eine gute innerbetriebliche Organisationskultur kommt allen zugute – dazu gehört auch ein Bewusstsein dafür, wie Diskriminierung abgebaut werden kann”, sagt sie. Die Expertin nennt typische strukturelle Probleme in Unternehmen: fehlende Beschwerdestrukturen etwa bei rassistischen Vorfällen oder sexueller Belästigung, mangelnde Diversitätsstrategien und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal sowie Benachteiligungen im Zusammenhang mit Karenz oder Pflegeverpflichtungen.
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Zugang zum Recht erleichtern
Damit sich Betroffene besser wehren können, müsse der Zugang zum Recht erleichtert werden, sagt Raffl. “Dazu gehören klare gesetzliche Definitionen, was gleichwertige Arbeit bedeutet, ein leichter Zugang zu Gehaltsinformationen und ein geringes Kostenrisiko bei Gerichtsverfahren.”
Beratung und rechtliche Prüfung
Die GAW ist eine unabhängige staatliche Einrichtung und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zuständig für die Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung sowie der Betreuung und Pflege von Angehörigen. Neben der Zentrale in Wien hat die GAW vier Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck und berät österreichweit unter der gebührenfreien Hotline 0800 206 119.