Land hofft auf mehr Flexibilität bei Windkraft-Vorgaben

Politik / 26.03.2026 • 17:48 Uhr
Land hofft auf mehr Flexibilität bei Windkraft-Vorgaben
Dreht sich auch in Vorarlberg bald etwas? Ein neues Gesetz soll den Ausbau von Erneuerbaren beschleunigen. APA/Techt

Regierung setzt auf Windkraft in allen Bundesländern und plant mehr Tempo bei Genehmigungen und Ausbau – inklusive Strafen, wenn die Ziele verfehlt werden.

Text: Julia Schilly-Polozani & Michael Prock

Wien Bis 2030 sollen in jedem Bundesland Windkraftanlagen errichtet werden. Das sieht das neue Gesetz zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien (EABG) vor, auf das sich ÖVP, SPÖ und Neos geeinigt haben. Zwar gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Voraussetzungen, etwa bei Wasser- oder Windkraft, doch Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betont: „Alle Technologien sollen bis dahin in allen Bundesländern vorhanden sein.“

Dabei geht es nicht nur um das Erreichen der Klimaziele. Windkraft wird entscheidend sein, um im Winter unabhängiger von Gaskraftwerken zu werden, die die Strompreise erhöhen. Gerade in den kalten Monaten stellt die Energieversorgung eine besondere Herausforderung dar. Ein breiter Energiemix gilt daher als zentral.

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Die Bundesregierung definiert konkrete Ausbauziele: Vorarlberg soll bis 2030 zusätzlich 740 Gigawattstunden Strom erzeugen. Davon entfallen 400 auf Photovoltaik, 120 auf Wasserkraft und 60 auf Windkraft. Der verbleibende Anteil ist technologieoffen. Werden die 60 Gigawattstunden aus Windkraft nicht erreicht, drohen Strafzahlungen. In Vorarlberg steht derzeit noch kein einziges Windkraftwerk.

Energielandesrat Daniel Allgäuer geht dennoch nicht davon aus, dass Strafen fällig werden. „Die Ziele waren absehbar. Deshalb haben wir sie bereits in die Energieautonomie 2030+ aufgenommen, die im Landtag einstimmig beschlossen wurde.“ Sollte der Ausbau nicht im vorgesehenen Ausmaß gelingen, fordert er Spielraum, den fehlenden Strom zu kompensieren: „Das Papier des Bundes muss diese Flexibilität zulassen.“ Grundsätzlich spricht sich Allgäuer für Windkraft aus, betont jedoch deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit: „Windkraft ist Winterkraft und würde den Energiemix sinnvoll ergänzen.“

In Vorarlberg läuft derzeit auf der Alpe Rauz die erste Windmessung. Ergebnisse werden im Juni oder Juli erwartet. Hinter den Kulissen wird jedoch gemunkelt, dass diese schlechter ausfallen könnten als erhofft, was auch mit dem schwachen Winter zusammenhängen könnte. Allgäuer will dazu keine Stellung nehmen: Die Messung sei noch nicht abgeschlossen, man wolle die Ergebnisse abwarten.

Die Bundesregierung setzt auf einen raschen Ausbau. Schnellere Genehmigungsverfahren sollen das Tempo erhöhen. Das ist notwendig, um bis 2030 jährlich zusätzliche 27 Terawattstunden Strom zu erzeugen.

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Daniel Allgäuer ist Energielandesrat. Serra

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Wasserkraftwerk Lochau fehlt

Allgäuers Vorgänger Daniel Zadra bezeichnet das Ziel als ambitioniert, aber machbar. „Es war immer klar, dass das ein längerer Prozess wird. Aber 2030 war stets ein realistischer Zeitpunkt“, sagt der Grüne Klubobmann. Die Landesregierung steht jedoch vor zusätzlichen Herausforderungen, da das geplante Wasserkraftwerk in Lochau nicht weiterverfolgt wird. Dadurch müssen andere Ausbauziele erhöht werden, um den Ausfall zu kompensieren. Die illwerke vkw haben das Projekt gestoppt, da die Baukosten von 840 Mill. Euro zu hoch sind. Stattdessen beteiligt sich der Landesenergieversorger an Windparks in Deutschland.

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Daniel Zadra ist Grüner Klubobmann und war bis 2024 Energielandesrat. Beate Rhomberg

Zweidrittelmehrheit notwendig

Für den Beschluss des Gesetzes im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Regierung könnte daher erneut auf die Zustimmung der Grünen angewiesen sein. Diese kritisieren jedoch mangelnde Konsequenzen auf Bundesebene. Die angekündigte Verbindlichkeit sei eine Mogelpackung.

Auch Zadra sieht das kritisch. Er kündigt an, am Freitag eine Gesetzesinitiative auf Landesebene zu präsentieren: „Mit diesem Energieautonomiegesetz werden alle einstimmig beschlossenen Strategien in ein konkretes Gesetz überführt – mit klaren Maßnahmen und Konsequenzen.“

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