Mit dem Helikopter zum Haubenrestaurant: In Vorarlberg ist das möglich

Politik / 04.09.2026 • 11:28 Uhr
Mit dem Helikopter zum Haubenrestaurant: In Vorarlberg ist das möglich
Wucher hat die Luxusausflüge im Angebot, will diese jedoch nicht überbewerten.VN/Böcken

Schnell einmal mit dem Hubschrauber zum Mehrgängemenü, direkt zum Restaurant: Mit diesen Argumenten verteidigt Wucher das exklusive Angebot.

Ludesch Mit dem Hubschrauber direkt zum Gourmetrestaurant fliegen? Möglich ist es: Wucher bietet von den Standorten Ludesch, Zürs und Zell am See mehrere Destinationen an. Diese reichen von Hangar 7 in Salzburg bis zu noblen Adressen in Ravensburg, Salzburg oder Amtzell im Allgäu. Allesamt können mit höchsten Auszeichnungen für ihre Küchen aufwarten. Der Preis für Hin- und Rückflug inklusive Menü und mehrstündigem Aufenthalt reicht pro Person je nach Gaststätte und Flugdauer von 590 bis knapp 2000 Euro. Geflogen wird ab vier Personen. Wucher wie auch die Restaurants werben mit einer Landung direkt beim Restaurant.

Mit dem Helikopter zum Haubenrestaurant: In Vorarlberg ist das möglich
Daniel Zadra sieht legitimere Gründe für Flüge bis direkt vor die Wirtshaustür.VN/Rhomberg

“Mir ist egal, wofür Leute ihr Geld ausgeben”, betont Grünen-Klubobmann Daniel Zadra. Doch gerade dieser Sommer habe gezeigt, dass der CO₂-Ausstoß uns alle betrifft und Folgen hat. “Es gibt legitime Zwecke für Außenlandungen: Sicherheit, alpine Baustellen. Ein Vier-Gänge-Menü ist jedoch keiner”, wünscht er sich eine Nachbesserung des Gesetzgebers. “Solche Flüge sind ohne Wohlstandsverlust vermeidbar”, schließt er. “Wo kommen wir da sonst hin, fliegt man als Nächstes zur Schönheits-OP?”

“Im Promillebereich”

“Ich verstehe eine kritische Hinterfragung”, räumt Wucher-Sprecher Dieter Heidegger ein. “Es handelt sich jedoch nur um einen verschwindend kleinen Teil unseres Flugbetriebs, wir sprechen hier vom Promillebereich.” Solche Gourmetflüge biete man aufgrund der bestehenden Nachfrage seit Jahren an, wie auch Rundflüge oder Tandemsprünge. Zwar sei man jüngst damit in den sozialen Netzwerken präsenter gewesen, von einer Ausweitung des Angebots könne aber keine Rede sein.

Mit dem Helikopter zum Haubenrestaurant: In Vorarlberg ist das möglich
Mit “Gallus 1” stellt Wucher sowohl Gerät wie auch die Piloten für einen Rettungshubschrauber im Land. VN/Böcken

Wucher bietet nicht nur einen Taxiservice oder Heliskiing am Arlberg an. So betreibt man mit der Bergrettung die Rettungshubschrauber “Gallus 1” und “Gallus 2”, leistet Transportflüge im Gebirge oder unterstützt bei Forstarbeiten. Derzeit sei man etwa mit zwei Maschinen zur Beseitigung von Sturmschäden in Sachsen. “Solche Arbeitsflüge sind immer noch unser Haupt- und Primärgeschäft”, versichert Heidegger.

Rechtliche Situation

Der Hubschrauber selbst ist rechtlich ein Fortbewegungsmittel wie das Auto und der Ferienflieger. Die Bezirkshauptmannschaft kann nur in der Bewilligung eines Flugplatzes die Regeln für die Betriebszeiten, Fluggeräte und den Flugbetrieb vorschreiben. In Ludesch ist etwa nur der Flug mit Helikoptern und grundsätzlich der Tagessichtflug genehmigt. Wird einem Flugplatz sogenannter Bedarfsverkehr ermöglicht, dies sind Taxi- und Charterflüge wie Rundflüge, sind nur noch die Betriebszeiten einschränkend.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Mit dem Helikopter zum Haubenrestaurant: In Vorarlberg ist das möglich
Seit 2017 gibt es den Heliport Zürs, der vor allem mit Blick auf die Bergrettung und Lawinensicherheit angelegt wurde. VN/Steurer

Außenlandungen nicht ohne Weiteres möglich

Mehr Spielraum hätten die Behörden bezüglich Landungen vor den Restaurants. In Österreich und Deutschland gilt ein grundsätzlicher Flugplatzzwang. Will man abseits von Notfällen auf der grünen Flur landen und starten, braucht es die Genehmigung des zuständigen Landeshauptmannes, in Bayern vom Flugamt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Laut Bundesfluggesetz sind die Bewilligungen in Österreich immer zu erteilen, wenn ihnen keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Sie sind immer befristet und mit Auflagen zur Wahrung besagter Interessen zu verbinden. “Darin erblicke ich einen klaren Auftrag an die Verwaltungsbehörden zur restriktiven Handhabung solcher Bewilligungen. Insbesondere dann, wenn sie wiederholte Außenlandungen und -abflüge beinhalten”, erklärt Professor Sigmar Stadlmeier vom Institut für Völkerrecht, Luftfahrtrecht und internationale Beziehungen der Universität Linz. Vor allem, da die Höchstgerichte den Naturschutz als ein solches öffentliches Interesse erkannt haben – der allgemeine Klimaschutz durch Reduktion des Flugverkehrs jedoch explizit bislang nicht.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.