Mit Nasenbeinbruch ins neue Jahr

Gewalt und Verbrechen / 18.03.2026 • 16:47 Uhr
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Der Konflikt entfachte sich an einem Kinderfeuerwerk an Silvester.Christiane Eckert

Kinderfeuerwerk entfachte heftigen Streit, drei Personen gerieten heftig aneinander.

Feldkirch Die 50-jährige Lehrerin versucht seit 15 Jahren, Menschen klarzumachen, dass Feuerwerk, Böller und Co. nur Lärm, Rauch und Gefahr mit sich bringen. Sie fährt mit dem Fahrrad herum und versucht, Andersdenkende zu überzeugen, dass zu Silvester oft viel Leid geschieht. Auch Umwelt, Natur und Tiere sind ihr wichtig, deshalb bleibt sie an der Sache dran.

Als am 31.12.2025 in Fußach mehrere Personen gegen 18 Uhr mit “Kinderfeuerwerk” hantierten, entschloss sie sich, davon ein Foto zu machen. “Diese Artikel verursachten keinen Lärm, sondern nur Lichteffekte”, macht die Staatsanwältin klar. Dass die Frau fotografierte, war den Begleitpersonen des Sechsjährigen ein Dorn im Auge. “Lösch die Bilder!” forderte der 31-jährige Erstangeklagte, und auch der 42-jährige Zweitangeklagte blies ins selbe Horn und forderte, die Fotos zu löschen.

Heftiger Streit

Wie der darauffolgende Streit genau ablief, ist schwer zu rekonstruieren. “Fakt ist, dass die Erstangeklagte danach einen Nasenbeinbruch und Schwellungen im Gesicht hatte”, so Richterin Franziska Klammer. Ebenso unstrittig ist, dass die Frau in der Hitze des Gefechts ein Stanley-Messer aus der Tasche nahm, die Klinge nach vorschob und damit herumfuchtelte.

Doch ob das Drohen mit dem Messer eine Reaktion auf vorangegangene Schläge gegen die Frau war, bleibt offen. Ebenso offen bleibt, ob die beiden Männer sich mit Schlägen oder Abwehrstößen gegen das Stanley-Messer wehren wollten. Neutrale Zeugen, die den Vorfall ausreichend beobachteten, gibt es nicht, es war bereits dunkel. Die Männer löschten die Fotos und gaben der Frau das Handy danach wieder zurück.

Alle freigesprochen

Nach zwei Stunden ergeht das Urteil: “Ich kann beim besten Willen nicht sagen, wie die konkrete Reihenfolge war und wer sich gegen wen gewehrt hat. Somit kann ein Handeln in Notwehr bei keinem von Ihnen ausgeschlossen werden”, so die Richterin.

Die Lehrerin ist enttäuscht: “Das zeigt auf, dass man mit Lügen durchkommt”, ist sie mit ihrem Freispruch zwar zufrieden, vermisst aber bei den beiden Männern eine Strafe. Das Schmerzengeld von 1500 Euro sei ihr nicht so wichtig, aber für sie wäre es wichtig gewesen, aufzuzeigen, dass man mit Gewalt nicht einfach davonkommt.

Gegen die Freisprüche können die Angeklagten nichts unternehmen. Die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung ab.