Unerwünschte Begrünung

Nachbarrecht. Überhängende Äste, zu hohe Bäume und ungeschnittene Hecken sorgen immer wieder für Unmut unter Nachbarn.
Bei solchen „Grenzüberschreitungen“ sind Streitigkeiten bis vors Gericht an der Tagesordnung. Bäume und Hecken kümmern das wenig. Da wuchert eine Hecke weit über den Gartenzaun, dort sprießen Bambusschösslinge ungeniert in Nachbars Garten, wenn sich Wurzeln ausbreiten. Auch die Ausläufer von zu mächtig gewordenen Bäumen können unter Umständen dem Fundament des benachbarten Gartenhäuschens gefährlich werden. Überhängende Äste darf ein Nachbar absägen, sofern dies „fachgerecht“ geschieht, also der Pflanze kein vernichtender Schaden zugefügt wird. Das ist jedoch Auslegungssache: einem Nachbarn sind nicht alle Arbeiten zumutbar. Also sollte der Baumbesitzer rechtzeitig dafür sorgen, dass sich der Nachbar durch die grünen Immissionen nicht beeinträchtigt fühlt.
Sicherheitsaspekt beachten
Eine Neubepflanzung muss in jedem Fall genügend Abstand zur Grenze halten. Ein halber Meter gilt dabei als Minimum. Bei schnellwachsenden Hecken eher mehr. Grüne Hecken regelmäßig zurückzuschneiden schafft nicht nur ein angenehmes nachbarliches Klima, sondern auch eine schöne Optik. Regelmäßig getrimmte Hecken behalten auch eher ihre Form und Dichte. Auch Bäume, die über Jahre eine beträchtliche Höhe erreichen und einiges an Fläche abschatten können, gehören regelmäßig geschnitten. Alter Baumbestand wird von den Nachbarn meist akzeptiert, zumal, wenn sich die Bäume schon über Jahrzehnte auf dem Grundstück befinden. Dennoch sollten hier weit überhängende Äste auch aus Sicherheitsgründen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls entfernt werden.