Unterirdische Bauwerke

Bauabstand. Für oberirdische Gebäudeteile gelten bestimmte Mindestabstände zum Nachbargrundstück. Setzt sich der Bau unter der Erde fort, gelten eigene Kriterien.
Bei einem kleinen Grundstück kann ein großer Keller oder eine Tiefgarage einiges an Platzgewinn für den oberirdischen Teil des Gebäudes bedeuten. Kellerräume können nicht nur die Haustechnik und Heiz- und Waschräume beherbergen, sondern auch Platz für Auto, Fahrrad, Kinderwagen, Hobbyraum und wertvolle Abstell- und Lagerflächen. Wer hier geschickt plant, hat die Möglichkeit, rund zwanzig Prozent mehr Fläche zu bebauen als für die über der Erde gelegenen Gebäudeteile. Das macht beispielsweise bei einem quadratischen Grundstück von nur 400 m2 einen unterirdischen Teil von rund 360 m2 und einen oberirdischen Teil von circa 289 m2 aus, will man die Grundstücksfläche optimal nutzen. Die Abstände für alle Baumaßnahmen die unter der Geländekante liegen, beträgt mindestens einen Meter.
Randschwimmer
Auch für Swimmingpools gilt: Ein Pool ist ein unterirdisches Bauwerk, da es die Geländeoberkante nicht überragt. Somit kann auch hier bis maximal einen Meter an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Für alle Bauvorhaben im Untergrund benötigt es eine Baubewilligung – die im Detailfall mit der zuständigen Gemeinde abgesprochen und dort eingereicht werden muss. Befestigte Flächen, wie beispielsweise Hauszufahrten oder Abstellplätze benötigen jedoch keinen Mindestabstand.
Weitere Infos auf
www.vorarlberg.at/pdf/begriff_unterirdisch_nach.pdf