Info zur Grundbuchseinsicht
Liegenschaft. Beim Erwerb von Grund und Boden ist ein Blick ins Grundbuch unumgänglich.
Käufer müssen sich anhand des Grundbuchs informieren, wer „bücherlicher“ Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind. Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt. Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke, wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich. So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.
Bei Gemeinde recherchieren
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk „Änderung der Fläche in Vorbereitung“, so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin. Gründe dafür können eine Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke sein. Es ist daher angeraten, bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückzufragen. Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem, wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind. In besonderem Maße gilt dies für Grundbuchsauszüge bei sehr großen Wohnungseigentumsanlagen, deren Ausdruck über die ganze Liegenschaft oft viele Seiten lang ist. Es ist allerdings möglich, gezielt nur nach bestimmten Anteilen abzufragen und damit einen in der Regel kurzen Grundbuchsauszug über eine bestimmte Wohnung zu erhalten. Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber dennoch vom Käufer übersehen werden, können später nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden.
Weitere Infos auf
www.help.gv.at