Der Erdaushub bei Frost

Jahreszeit. Das Wetter ist schön, der Frost nicht zu intensiv – wer Aushubarbeiten plant, nimmt diese auch im Winter vor.
Zwischen November und März ist der Grundwasserstand in der Regel am niedrigsten. Wer Flurschäden vermeiden möchte, nimmt Aushubarbeiten daher vielfach in der kalten Jahreszeit vor. Dabei ist jedoch einiges zu beachten: Die Witterung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erd- bzw. Aushub-arbeiten. Unerwünschte Erschwernisse sind Regen und Frost. Beide Klimazustände bewirken eine Aufweichung der Bodenoberfläche und somit eine Verminderung der Tragfähigkeit (Setzungsrisse im Gebäude). In beiden Fällen müssen die Aushub- bzw. Erdarbeiten eingeschränkt bzw. unterbrochen werden. Bei Regenwetter besteht die Gefahr, dass der Boden durch das Wasser aufgeweicht wird und nicht mehr tragfähig ist. Lässt der Boden das Wasser nicht durch bzw. steigt der Grundwasserspiegel zu stark an, sodass Wasser in der Baugrube stehen bleibt, muss unverzüglich abgepumpt werden.
Achtung bei Frost
Während und nach dem Frostwetter darf nur unter Einhaltung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen weitergearbeitet werden. Die Verwendung von gefrorenem Material für Hinterfüllungen oder für den lageweisen Einbau ist nicht zulässig. Auf gefrorenem Material darf nicht weiter geschüttet werden. Gefrorenes Material muss zudem nach Beendigung der Frostperiode nachverdichtet werden. Diese Schichten müssen abschnittsweise entfernt und durch nicht gefrorenes Material ersetzet werden. Das gefrorene Material erkennt man daran, dass es erkennbare Eislinsen beinhaltet, bzw. wenn 5 cm unter der Oberfläche des Materials die Temperatur 0° C oder darunter ist. Vor etwaigen Betonierarbeiten ist unbedingt Expertenrat heranzuziehen.
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