Was ist die Gegenleistung?

Recht. Zur Gegenleistung zählt alles, was der Erwerber eines Grundstückes dem Verkäufer zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten.
Was zählt zur Gegenleistung? Die Gegenleistung ist beispielsweise beim Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. So verpflichtet sich der Käufer z. B. für übernommene sonstige Leistungen zur Übernahme einer Darlehensschuld. Für vorbehaltene Nutzungen des Verkäufers behält dieser sich am Grundstück ein Wohnungsrecht oder ein Fruchtgenussrecht vor. Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich von der Gegenleistung bemessen. In bestimmten Fällen ist als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der sogenannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen.
Versteigerung und Enteignung
Beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren zählt zur Gegenleistung das höchste Gebot einschließlich der vom Ersteher nach den Versteigerungsbedingungen zu übernehmenden Belastungen der Liegenschaft. Bei der Enteignung zählt die Enteignungsentschädigung zur Gegenleistung. Zur Gegenleistung hinzuzurechnen sind Leistungen, die der Käufer anderen Personen als dem Verkäufer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten. Damit der Verkäufer das Grundstück an einen bestimmten Erwerber veräußert, verspricht ein Bauunternehmer – z. B. in Erwartung eines Bauauftrages durch diesen Käufer – dem Verkäufer eine bestimmte Leistung. Wird für den Grundstücksumsatz die Bezahlung der Umsatzsteuer vereinbart, ist auch die Umsatzsteuer der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die für den Grundstückserwerb zu entrichtende Grunderwerbsteuer wird der Gegenleistung weder hinzugerechnet noch abgezogen.
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