Nachbars Bäume und Pflanzen

Eigentum / 24.10.2017 • 15:02 Uhr
Äste und Wurzeln halten sich nicht an Grundstücksgrenzen.foto: Shutterstock
Äste und Wurzeln halten sich nicht an Grundstücksgrenzen.foto: Shutterstock

Liegenschaftseigentümer müssen sich auch mit überwachsenden
Bäumen und Pflanzen befassen.

Nebenan Wachsen Äste oder Wurzeln über die Grundstücksgrenze auf eine angrenzende Liegenschaft, darf der betroffene Grundstückseigentümer Wurzeln aus seinem Boden entfernen und die überhängenden Äste abschneiden, etwaige Früchte dürfen geerntet werden. Beim Abschneiden muss dabei allerdings fachgerecht vorgegangen und die Pflanze möglichst geschont werden. Keinesfalls darf dadurch das Überleben der Pflanze gefährdet werden, allenfalls darf nur so viel entfernt werden, wie es die Pflanze unbeschadet übersteht.

Betreten verboten

Der durch überwachsende Äste oder Wurzeln betroffene Grundstückseigentümer darf das Nachbargrundstück ohne Zustimmung des anderen nicht betreten, er darf ohne dessen Zustimmung auch keine Leiter an den fremden Baum anlehnen. Abgeschnittene Äste muss er selbst entsorgen und darf sie nicht über die Grundstücksgrenze werfen. Grundsätzlich muss der durch überwachsende Äste und Wurzeln betroffene Grundstückseigentümer die Kosten für die Entfernung tragen. Nur dann, wenn durch diese Äste und Wurzeln bereits ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, muss der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der Kosten zahlen. Kommt es durch Bäume oder andere Pflanzen auf einem Nachbargrundstück zu einem „Entzug von Licht“, dass dadurch das ortsübliche Ausmaß überschritten wird und eine unzumutbare Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstückes entsteht, kann der betroffene Grundstückseigentümer die Entfernung verlangen. Bevor Klage bei Gericht eingebracht werden kann, muss zwingend eine genau festgelegte außergerichtliche Einigung nachweislich versucht worden sein.

Weitere Informationen auf

www.ovi.at