Gesunde Kassen, aber viele kranke Seelen
hürde. Wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, sind die Krankenkassen verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung zu finanzieren. Dieser Verpflichtung kommen sie jedoch auch bei dringendem Behandlungsbedarf nicht nach. Stattdessen wurde kassenfinanzierte Psychotherapie rationiert und daneben die sogenannte „Zuschusstherapie“ eingeführt.
Von 65.000 Patienten in ganz Österreich erhalten nur 35.000 einen kassenfinanzierten Psychotherapieplatz, 30.000 Patienten müssen sich mit dem seit 1992 nicht erhöhten Zuschuss von 21,80 und Selbstbehalten in der Höhe zwischen 60 und 80 Euro zufrieden geben. Wegen dieser Hürden erreicht Österreich bei einem Bedarf von mindestens 2 bis 5 Prozent der Bevölkerung einen Versorgungsgrad von gerade einmal 0,8 Prozent.
Laut Sozialversicherung nehmen 900.000 Östereicher das System wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch.