„Zahnaufhellung nur vom Zahnarzt“
Experte rät von „Bleaching“-Studios und Produkten im Internet ab.
Bleaching. Das Bleichen der Zähne, besser bekannt unter dem Begriff „Bleaching“, ist groß in Mode – sollte aber nur vom Zahnarzt durchgeführt werden. Das betont Andreas Moritz, Leiter der Bernhard-Gottlieb-Universitätszahnklinik der MedUni Wien. Gleichzeitig warnte der Experte davor, sich selbst aus dem Internet Zahnaufhellungspräparate zu besorgen oder sich an sogenannte Bleaching-Studios zu wenden.
„Bleaching sollte immer mit einer gesamtheitlichen, zahnärztlichen Untersuchung einhergehen“, rät der Mediziner. Einerseits gibt es Patientengruppen, die gar kein Bleaching machen sollten, außerdem, so Moritz, sollten auch Füllungen oder Schmelzrisse vorher abgeklärt werden, um spätere gesundheitliche Probleme auszuschließen. Zudem sind nur beim vom Facharzt durchgeführten Bleaching bleibende Ergebnisse zu erwarten, erklärt der Experte. In einer EU-Verordnung, die Ende 2012 in Kraft getreten ist, wird genau das geregelt: Zahnaufhellungspräparate mit einem Gehalt von 0,1 bis sechs Prozent Wasserstoffperoxid (H2O2), das zum Bleichen verwendet wird, dürfen laut Kosmetikverordnung nur noch an Zahnärzte abgegeben werden. Präparate mit über sechs Prozent H2O2 gelten ohnehin als medizinische Produkte und dürfen nur von Fachärzten eingesetzt werden. Moritz: „Unter 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid sind keine entscheidenden Bleich-Ergebnisse zu erwarten.“