„Laserpointer gehören nicht in Kinderhände“

Gesund / 20.12.2013 • 13:45 Uhr
Die enorme Blendwirkung eines Laserpointers kann durchaus zu verhängnisvollen Situationen führen.  Foto: sicheres vorarlberg
Die enorme Blendwirkung eines Laserpointers kann durchaus zu verhängnisvollen Situationen führen. Foto: sicheres vorarlberg

Sicherheitsexperten warnen vor ungeprüften Produkten.

Ärgernis. Lange waren sie von der Bildfläche verschwunden, nun tauchen sie vermehrt wieder auf, vor allem in Spielzeugform. Die Rede ist von Laserpointern, die in Kinderhänden zu einem nervenden und nicht ganz ungefährlichen Gegenstand werden können. Zwar verfügt das Auge über einen natürlichen Schutzmechanismus gegen Lichtreize. Dennoch kann eine auch nur kurzzeitige Blendung zu riskanten Situationen führen. Abgesehen davon stellen Spielereien mit einem Laserpointer für andere ein großes Ärgernis dar.

Gefährdung

Handelsübliche Laserpointer stehen in erster Linie als Zeigegeräte in Verwendung. Sie sind in vier Klassen eingeteilt. „Geprüfte Laserpointer der Klassen 1 und 2 richten an den Augen keinen Schaden an“, erklärt Dr. Markus Thaler, Laserschutzbeauftragter der Augenabteilung im LKH Feldkirch. Wer Geräte der Klassen 3 und 4 verwendet, muss über eine spezielle Ausbildung verfügen. Sie sind laut Thaler auch nicht legal im Handel zu erwerben. Allerdings werden im Internet Laserpointer aller Art angeboten. „Ungeprüfte Laserpointer sollte man keinesfalls benützen“, warnt der Bludenzer Augenfacharzt Dr. Martin Tschann. Denn sie können für das Auge auch in niederen Klassen ein Risiko sein.

Verantwortung

Vor dem gebündelten Licht schützt im Normalfall der sogenannte Lidschlussreflex. Dabei wird das Augenlid innerhalb von 0,25 Sekunden nach Auftreten des Reizes geschlossen. Bei Lasern bis Klasse 2 bewirkt dieser Reflex, dass es zu keiner Netzhautschädigung kommt, da die Bestrahlungszeit nur 0,25 Sekunden beträgt und die Leistung 1 Milliwatt nicht überschreitet. Wird der Lidschlussreflex jedoch unterdrückt oder funktioniert er nicht, kann es auch durch Laserpointer bis Klasse 2 zu Netzhautschädigungen kommen.

Deshalb sollte und darf mit keinem Laserpointer in die Augen und das Gesicht von anderen Personen gezielt werden. „Laserpointer gehören nicht in Kinderhände“, mahnt auch Ing. Franz Rein, Geschäftsführer von Sicheres Vorarlberg, die Verantwortung der Eltern ein.