„Gratiszahnspange“ keineswegs für alle
dornbirn. Nach dem Gesetzesbeschluss ist nun klar: Kieferregulierungen sollen Kinder und Jugendliche als Sachleistung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dann kostenlos bekommen, wenn ein großer bzw. sehr großer Behandlungsbedarf besteht. Dies ist nach dem Index für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf (IOTN) bei den Schweregraden 4 und 5 der Fall.
Zuschüsse möglich
Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen weist laut GKK jedoch maximal den Schweregrad 3 (grenzwertiger Behandlungsbedarf) oder weniger auf und fällt somit nicht unter die Gratisregelung, Diese leichteren Behandlungsfälle werden deshalb auch künftig mit einem Zuschuss unterstützt. Außerdem bleibt die Möglichkeit, finanzielle Hilfe aus dem GKK-Unterstützungsfonds zu beantragen. Auch das Land finanziert Zahnspangen für Kinder im Bedarfsfall mit.
Die Vorarlberger Zahnärztekammer und GKK raten dringend davon ab, eine notwendige Kieferregulierung in der Erwartung einer allfälligen „Gratiszahnspange“ aufzuschieben.