Vernetzte Gesundheitsinfos

Gesund / 19.01.2017 • 19:49 Uhr
Die e-card ist für den Patienten die Eintrittskarte in seine Elektronische Gesundheitsakte. Foto: apa
Die e-card ist für den Patienten die Eintrittskarte in seine Elektronische Gesundheitsakte. Foto: apa

Die Elektronische Gesundheitsakte startet Anfang Februar auch in Vorarlberg.

Dornbirn. Wie berichtet startet die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) demnächst auch in Vorarlberg. Den Beginn macht Anfang Februar das Krankenhaus Dornbirn, die Landeskrankenhäuser folgen dann im Lauf des Frühjahrs. Im ersten Schritt werden Spitals-Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde der Patienten für ELGA bereitgestellt. Zugriff auf diese Daten haben nur behandelnde Ärzte sowie die Patienten selbst. Es hat sich gezeigt, dass im Zusammenhang mit ELGA noch einige Unklarheiten bei den Versicherten vorhanden sind. Nachstehend die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Was ist ELGA?

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das im Endausbau allen Bürgerinnen und Bürgern sowie deren behandelnden Ärzten, den Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken zur Verfügung stehen soll. Die Idee hinter ELGA ist, im Fall der medizinischen Behandlung oder Betreuung den Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Vorinformationen bereitzustellen. Das soll den Ärzten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie dienen. Informationsfluss und Qualität der Behandlung sollen damit verbessert und unnötige Doppelbefundungen reduziert werden.

Welche Daten werden im Wege von ELGA zur Verfügung gestellt?

ELGA wird schrittweise umgesetzt. Die ersten Daten, die zur Verfügung stehen, sind ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Spitälern sowie Labor- und Radiologiebefunde. Die eigenen ELGA-Daten stehen den Patienten zur Einsichtnahme über das ELGA-Portal auf gesundheit.gv.at offen, sofern sie sich nicht aktiv von ELGA abgemeldet haben.

Wie sicher ist ELGA?

Dort, wo die Daten tatsächlich entstehen, zum Beispiel in einem Spital, werden sie auch gespeichert. Der Datentransport erfolgt bei ELGA ausschließlich verschlüsselt. Die Kommunikation zwischen den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und im gesamten ELGA-System erfolgt über eigene Gesundheitsnetze. Abgerufen werden können die ELGA-Daten ausschließlich vom Patienten selbst und von seinen behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern. Dafür muss ein aktives Behandlungsverhältnis nachgewiesen werden. Das erfolgt im niedergelassenen Bereich mittels Stecken der e-card des Patienten bzw. der Administrationskarte des Arztes, im Krankenhaus erfolgt dies durch die Aufnahme des Patienten. Sämtliche Zugriffe werden protokolliert und von einer Betrugserkennungssoftware überwacht. Der Bürger kann jeden Aufruf seiner ELGA-Gesundheitsdaten im Protokoll nachvollziehen. Auf der e-card selbst werden keine Daten gespeichert. Sie ist nur der Schlüssel, der den Zugriff auf ELGA-Daten im Zusammenhang mit einer Behandlung möglich macht.

Wie können Patienten ELGA nutzen?

ELGA-Teilnehmer können rasch und unkompliziert jederzeit und ortsunabhängig auf ihre eigenen Befunde zugreifen. Der Login zu ELGA ist unter www.gesundheit.gv.at zu finden. Wer sich mittels Handysignatur oder Bürgerkarte ausweisen kann, kann dort seine ELGA-Daten einsehen. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Befunde zu sperren bzw. zu löschen. Sobald ein Befund gesperrt ist, sieht ihn der behandelnde Arzt nicht mehr. Ob und inwieweit das sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Außerdem können Patienten jederzeit prüfen, wer wann und was abgerufen hat. Wer beispielsweise keinen Zugang zum Internet hat, kann sich an die regionale ELGA-Ombudsstelle wenden und dort Befunde und Zugriffsprotokolle ausdrucken lassen. In Vorarlberg wird diese Stelle beim Patientenanwalt angesiedelt sein.

Muss jeder an ELGA teilnehmen?

Grundsätzlich ist jeder Krankenversicherte ELGA-Teilnehmer. Es besteht aber die Möglichkeit, sich abzumelden. Wer aussteigen will, kann dafür ein Formular bei der ELGA-Serviceline anfordern (Tel. 050 124 4411) und dieses inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Post an die ELGA-Widerspruchsstelle (Postfach 180, 1021 Wien) senden. Dieser Widerspruch kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Haben Kinder eine eigene ELGA?

Ja, Kinder haben eine eigene ELGA. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes können Eltern bzw. Obsorgeberechtigte in diese Einsicht nehmen. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr entscheiden selbst, wer in ihre ELGA-Gesundheitsdaten Einsicht nehmen kann oder ob sie überhaupt an ELGA teilnehmen wollen. Sie können ab diesem Zeitpunkt auch selbst eine Handysignatur oder Bürgerkarte für den Einstieg in ihre persönliche ELGA über das ELGA-Portal lösen.

Bei allen Fragen steht die ELGA-Serviceline unter Tel. 050 124 4411 von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung.