Folgekosten bei Freizeitunfällen nicht abgedeckt

VGKK bezahlt ausschließlich die Krankenbehandlung, eine private Vorsorge ist notwendig.
Dornbirn Ob zu Hause, beim Sport oder beim Einkaufen – drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Oft ist es nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, der auch ein ganzes Leben drastisch verändern kann. Zum Beispiel wenn es um bleibende Einschränkungen geht oder der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Doch wer bezahlt dafür eigentlich? Wie die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) in einer Aussendung mitteilt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeits- oder Freizeitunfällen lediglich die Kosten für notwendige Krankenhausaufenthalte, die ärztlichen Behandlungen und die Versorgung mit Heilbehelfen – vorausgesetzt die Leistungen werden von einer Vertragseinrichtung (Vertragsarzt, Krankenhaus mit Kassenvertrag etc.) und nicht von einer Wahleinrichtung erbracht. „Bei Inanspruchnahme einer Wahleinrichtung leistet die VGKK die festgelegte, teilweise Kostenerstattung“, heißt es weiter.
Während die gesetzliche Unfallversicherung (für GKK-Versicherte die AUVA) bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die Krankenbehandlung hinaus Unfallrenten, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt, gilt dies für Freizeitunfälle nicht.
Private Versicherung
Die Verantwortlichen der VGKK empfehlen daher: „Versicherte haben die Möglichkeit, das Kostenrisiko über private Unfallversicherungen abzudecken. So können unvorhersehbare Einkommenslücken abgedeckt und Folgekosten eines Freizeitunfalles aufgefangen werden. Wichtig ist das auch im Hinblick auf eventuelle Hubschraubertransportkosten bei Freizeitunfällen. Und ganz wesentlich: die e-card sollte auch bei Freizeitaktivitäten mit dabei sein.“