Oster-Erlass: Zu Hause mehr als fünf Personen erlaubt

Gesund / 04.04.2020 • 18:30 Uhr

Gesundheitsministerium hat am Samstagabend den Oster-Erlass präzisiert.

Wien Demnach darf ein Haushalt Besuch von weiteren fünf Personen empfangen, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. Die mit 1. April datierte Regelung schreibt den Bezirksverwaltungsbehörden wörtlich vor, “sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen”.
Wie die Pressestelle des Gesundheitsministeriums erläuterte, ist damit gemeint, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben: “Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen.”