Corona-Basismaßnahmen: Die Maske ist noch nicht ganz verschwunden

Gesund / 04.03.2022 • 16:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Corona-Basismaßnahmen: Die Maske ist noch nicht ganz verschwunden
Die Nachtgastronomie kehrt zurück. Die Corona-Maßnahmen fallen. AFP

In bestimmten Fällen bleiben Schutzmaßnahmen erhalten.

Wien Mit Samstag fallen praktisch alle Covid-Schutzmaßnahmen. Die Bundesregierung spricht aber keineswegs von einem Tag der Freiheit. Vielmehr soll ein Paket von Basismaßnahmen ermöglichen, schrittweise aus den Einschränkungen zu kommen. Unter anderem fallen die Sperrstunde und die Sitzplatzpflicht, die Nachtgastronomie darf also wieder öffnen. Beschränkungen von Personenzahlen gibt es nicht.

Zunächst ist es sicher sinnvoll, eine FFP2-Maske weiterhin mitzunehmen. Die wird man immer noch brauchen. Bei der Benützung von Taxis, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen ist sie ebenso verpflichtend zu tragen wie beim Betreten lebensnotwendiger Lokalitäten. Dazu gehören zum Beispiel Supermärkte, Apotheken und Banken. Aber auch Kirchen fallen darunter. Für die restlichen geschlossenen Räume wird die Maske nur noch empfohlen. 

Die G-Regeln werden praktisch aussterben. Die Gastronomie, die Seilbahn und das Schwimmbad wird man wieder ohne Zertifikat betreten dürfen. Eine Ausnahme bilden sogenannte vulnerable Settings: In Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern müssen Besucher und Begleitpersonen einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen, also eine gültige Impfung, eine Genesung vor maximal 180 Tagen oder einen Test. PCR-Nachweise sind 72 Stunden gültig, Antigentests, egal ob in der Teststraße oder selbst im Wohnzimmer durchgeführt, gewähren für 24 Stunden Einlass. Und auch dort bleibt die Maske als allerletzte Basismaßnahme verpflichtend.

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