Schweizer Poser und Raser fallen auf Vorarlbergs Straßen auf

Illegale Straßenrennen sind gefährlich, wie sich erst diesen Montag zeigte. Die Teilnehmer sind längst nicht nur aus dem Ländle.
Schwarzach, St. Gallen Ein illegales Straßenrennen ist gefährlich – nicht nur für die Teilnehmer selbst, sondern auch für den Gegenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer. Dies gilt vor allem, wenn das Rennen durch das Ortsgebiet führt, wie sich am Ostermontag in Alberschwende zeigte.

Und es sind längst nicht nur Vorarlberger Kennzeichen, die auf unseren Straßen rasen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich immer mehr Roadrunner, wie solche Straßenrennfahrer gern genannt werden, aus den Kantonen St. Gallen und Zürich nach Vorarlberg verirren. Wie viele es sind, lässt sich nur schwer in Zahlen fassen. „Den wahren Grund kennen nur die Personen, welche die Fahrten ausführen. Ob die tieferen Bussen in Österreich eine Rolle spielen, ist reine Spekulation“, erklärt Sprecher Florian Schneider der Kantonspolizei St. Gallen den VN. Doch dass die niedrigeren Strafandrohungen in Österreich eine Rolle spielen dürften, spekulieren die Polizeibehörden auf beiden Seiten des Rheins.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.
Strafandrohungen
Und die Strafandrohungen sind alles andere als lapidar in der Eidgenossenschaft, wie die Polizei auch proaktiv in Ratgebern und online die Zielgruppe wissen lässt. Ob nun Driften oder Straßenrennen, diese gelten in der Schweiz als Raser. Ihnen drohen mindestens ein Jahr Haft, Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Einträge ins Strafregister und Führerscheinentzug für zwei Jahre. Und ein Unfall durch Rasen bringt eine Anzeige wegen Körperverletzung oder eventualvorsätzlicher Tötung mit sich. In Österreich wurden die Strafen erst jüngst verschärft. Hier droht auch der Entzug von Autoschlüssel, Kennzeichen und Führerschein, die Strafen reichen bis 10.000 Euro. In Österreich beginnt Rasen erst bei 60 km/h, in der Schweiz teilweise bereits bei 40 km/h über Tempolimit.

Raser Definition Schweiz
Unter «Raser» versteht das Schweizer Recht jemanden, der ein Verbrechen nach Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 90 Abs. 4) begeht.
- mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
- mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
- mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt
Poser als Hauptthema
Von einer starken Raserszene könne man in St. Gallen jedoch nicht sprechen, das Problem seien meist eher sogenannte Poser, die mit unnötigem Herumfahren und aufjaulenden Fahrzeugen Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen. Auch Driften in Kreisverkehren zählt zu diesem Verhaltensmuster. Hier halte die Polizei mit technischen Kontrollen, bei denen die zulassungsgetreue Ausführung der Fahrzeuge kontrolliert wird, und mit Aufklärung dagegen.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Gut vernetzt
Ob nun Roadrunner oder Poser, in beiden Fällen handle es sich um meist junge Männer mit potenten Fahrzeugen, ungeachtet ob getunt und auffällig lackiert oder in serienmäßiger Ausführung. Sie ziehen oft ihr Selbstwertgefühl aus ihren Fahrzeugen als Statussymbole und (vermeintlichen) fahrerischen Fähigkeiten. „Die Vernetzung dürfte über Chats und Social Media sehr gut sein“, vermutet Kantonspolizeisprecher Schneider. Der Fokus der Polizeiarbeit liege jedoch auf der Durchsetzung der Rechtslage und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.