Kampf gegen illegale Taxis: Daran erkennt man ein “echtes” Taxi

Gewalt und Verbrechen / 23.07.2025 • 07:00 Uhr
Rund 7000 Jugendliche werden mit dem Pilotversuch erreicht. VN
Die gelbe oder weiße Leuchtanzeige auf dem Dach des Taxi ist nicht nur ikonisch, sondern durch die Landesbetriebsordnung bei einem Taxi vorgeschrieben. VOL/Rauch

Vergangenes Jahr ließ die Fachgruppe mit Lockvögel-Kontrollen aufhorchen. An diesen Kennzeichen erkennt der Laie ein lizenziertes Taxi.

Schwarzach Der Mann hat gefühlt mehr als leicht ein sitzen, vor dem Lokal in der Peripherie sucht er sich vernünftigerweise ein Taxi nach Hause. Doch statt um ein leichtes Opfer handelte es sich um einen Kontrolleur der Fachgruppe, auf der Suche nach schwarzen Schafen und unangemeldeten Taxis.

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Solche gibt es immer wieder. Etwa klagte die Fachgruppe vergangenes Jahr, dass sich ein in Hörbranz eingetragener Verein als Taxiunternehmen betätigte, ohne über die notwendigen Konzessionen zu verfügen. Mit solchen Lockvögeln wie eben geschildert machte sich die Fachgruppe auf die Jagd nach lizenzfreien Taxis.

Das muss ein Taxi haben

Taxometer
Ein Beispiel eines einst geeichten Taxameters. Dieser wurde zuletzt im September 2021 der jährlich vorgesehenen Eichung unterzogen und kann daher ein Hinweis auf ein nicht (mehr) angemeldetes Taxi sein. WKV

Doch was sind die Kennzeichen eines offiziellen Taxis? Dies beginnt beim allseits bekannten, von innen beleuchtbarem Taxi-Schild auf dem Dach des Fahrzeuges. Im Fahrzeug ist ein geeichtes, verplombtes sowie gut einsehbarer Taxameter, weiters ist ein auf dem Armaturenbrett ein Ausweis des Taxiunternehmens. “Auch muss jedes Fahrzeug die Tarifverordnung mitführen, die ein Fahrgast jederzeit anfordern kann”, erklärt die Wirtschaftskammer Vorarlberg. Dasselbe gilt für die Landesbetriebsordnung, die etwa die Beförderungspflicht der Taxiunternehmen regelt.

Nicht nur, dass die nicht konzessionierte Taxis gegen das Gewerberecht und vermutlich auch gegen Steuerrecht verstoßen, sind diese Fahrten auch für die Kunden mit Risiken verbunden. Schließlich müssen Taxifahrer eine spezialisierte Ausbildung und Prüfungen absolvieren, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Im Falle eines Verkehrsunfalls wäre der Fahrgast außerdem nicht entsprechend versichert, wie er es in einem lizenzierten Taxi wäre.

Mit regelmäßigen Kontrollen und Schwerpunktaktionen auch rund um die jüngst begonnene Festspielsaison spürt die Fachgruppe weiterhin schwarzen Schafen nach. Oft ist es schwierig, nicht lizenzierte Personenbeförderer zu überführen. Derzeit sieht man jedoch keine florierende illegale Konkurrenz im Land und dementsprechend keinen weiteren Handlungsbedarf.

Im Falle des Hörbranzer Vereins reichte nach derzeitigem Wissensstand eine schriftliche Unterlassungsaufforderung aus.