29-Jähriger geht mit Skateboard auf Zugbegleiter los

Gewalt und Verbrechen / 15.10.2025 • 13:28 Uhr
Prozess, Landesgericht
Der 13-fach Vorbestrafte glänzte beim Prozess durch Abwesenheit. Auf dem Bild: Staatsanwältin Konstanze Erath, Richter Theo Rümmele und Verteidiger Danijel Nikolic. ec

14. Eintragung in der Strafkarte: Dauerdelinquent zu Haftstrafe und Teilschmerzensgeld verurteilt.

Feldkirch Am Tag vor dem Prozess war der 29-Jährige noch zur Besprechung bei seinem Verteidiger Danijel Nikolic. Samt Skateboard, offenbar sein Ein und Alles. Er versprach zum Prozess zu kommen, sagte auch zu, dem Verletzten 100 Euro Teilschmerzensgeld zu bezahlen. Gekommen ist der 13-fach vorbestrafte Bosnier jedoch nicht. Weder für seine Bewährungshelferin noch für das Gericht war der Mann erreichbar. Eine Polizeistreife suchte ihn zu Hause, erfolglos. An seiner Arbeitsstelle, einem Gasthaus im Leiblachtal, war er seit vergangenen Samstag nicht mehr aufgetaucht. Doch in seinem Fall liegen alle Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung vor.

Ohne Ticket unterwegs

Der 29-Jährige war an jenem Tag ohne Ticket unterwegs. Als der Schaffner nahte, sperrte er sich im Behinderten-WC ein und versuchte, sich zu verstecken. Der Kontrolleur öffnete, weil er dachte, dass unter Umständen etwas nicht in Ordnung sei und der Mann möglicherweise sogar Hilfe bräuchte. Doch statt Hilfe gab es einen Schlag mit dem Skateboard ins Gesicht. Der Zugbegleiter wurde im Gesicht verletzt, gebrochen war zum Glück nichts. Auch die Augen blieben unversehrt. Der Angeklagte hat 13 Vorstrafen, acht davon sind einschlägig. Allerdings war es in den letzten Jahren ruhig um ihn. Mit dem Schuldspruch wegen Körperverletzung bekommt er nun die 14. Eintragung in seiner Strafkarte. Der Mann lebt in seiner eigenen Welt: Alles sei manipuliert, alle seien gekauft und gegen ihn – selbst sein Anwalt, so glaubt der Bosnier. Daran ändern auch die Videoaufzeichnungen, die sein aggressives Auftreten deutlich festhielten, nichts.

Abschiebung unmöglich

Bei derart vielen Vorstrafen liegt der Wunsch, den Dauerdelinquenten abzuschieben, nahe. Doch rechtlich gestaltet sich das schwierig. Der 29-Jährige besitzt den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt in der EU“, das heißt, er kann sich dauerhaft in Österreich aufhalten, auch wenn Bosnien nicht zur EU gehört. Er ist schon viele Jahre hier, hat sich „verfestigt“, hat keine Kontakte nach Bosnien – somit ist eine Abschiebung so gut wie ausgeschlossen. Als Strafe bekommt der Abwesende zehn Monate unbedingte Haft. Dem Opfer muss er hundert Euro bezahlen. Wenn er eine Arbeit und einen Wohnsitz vorweisen kann, bekommt er unter Umständen statt Gefängnis die Fußfessel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.