Gericht prüft Sozialbetrug in Höhe von 46.000 Euro

Bosnier beschuldigt, vorgeschriebene Meldepflichten nicht eingehalten zu haben.
Feldkirch Ein 60-jähriger Pensionist wird beschuldigt, zu Unrecht 46.000 Euro Sozialleistungen bezogen zu haben. Der Mann, der im Alter von neun Jahren nach Österreich kam und seitdem in Vorarlberg lebt, hatte 2016 einen schweren Motorradunfall. Seitdem wird ihm aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Unfalls eine Invaliditätsrente sowie Pflegegeld gewährt.
Seine Einschränkung wurde mit 80 Prozent eingestuft. Zusätzlich bekommt er Wohnbeihilfe. Nun steht die Rechtmäßigkeit des Pflegegeldbezuges und der Wohnbeihilfe auf dem Prüfstand. Bei den betreffenden Unterstützungsleistungen muss der Antragsteller seine Zustimmung zu bestimmten Meldepflichten mittels Unterschrift bestätigen.
Schwer nachzuvollziehen
Insgesamt geht es um die Jahre von 2020 bis 2025. In diesem Zeitraum reiste der Mann mit seinem Wagen öfter in seine Heimat nach Bosnien-Herzegowina. Er hat dort, so wie in Bludenz auch, Familie. So lebt beispielsweise seine Mutter dort. Wie lange er sich im Ausland jeweils aufhielt, kann er nicht sagen. “Ich fahre mal länger, mal kürzer hinunter. Länger als zwei Monate pro Jahr sind es aber keinesfalls”, so der Beschuldigte.
Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang ist zwar mittels Stempel im Reisepass rekonstruierbar. “Doch oft herrscht Stau und die Grenzbeamten winken deshalb zeitweise die Autos einfach durch, ohne zu kontrollieren und ohne zu stempeln”, erklärt Verteidiger Clemens Achammer. Dazu kommt, dass auch andere Personen den Wagen benutzten oder dass der Angeklagte zwar selbst nach Hause fuhr, aber mit einem Cousin und dessen Wagen wieder nach Österreich zurückkehrte.
Penibel geregelt
Was das Pflegegeld betrifft, ist jeder Auslandsaufenthalt zu melden. Die Pensionsversicherungsanstalt zählt dann den Gesamtzeitraum zusammen. Ab 60 Tagen erfolgt eine Kürzung des Bezuges, ab 180 Tagen fällt das Pflegegeld für das ganze Jahr flach, erklärt ein Leistungssachverständiger der Versicherung.
Nicht ganz so streng sind die Wohnbeihilferichtlinien. Hier wird erst ab einem Auslandsaufenthalt von sechs Monaten oder darüber die Unterstützung gestrichen. Diese Leistung ist jedes Jahr neu zu beantragen.
In Beiblättern der Sozialunterstützungen wird zwar ausführlich auf Pflichten und Konsequenzen hingewiesen. “Das viele Kleingedruckte habe ich nicht so genau gelesen”, so der Angeklagte. Wie es genau um Aufenthalt im In- und Ausland steht, soll nun die Einvernahme weiterer Zeugen klären. Der Beschuldigte kann sich im Nachhinein nicht erinnern, wie lange er sich von 2020 bis 2025 jeweils in Bosnien aufhielt.
Der Prozess musste vertagt werden. In Summe beziffert die Staatsanwaltschaft den Schadensbetrag mit 46.000 Euro.