Rumänischer Pfleger bestahl Demenzkranke

Gewalt und Verbrechen / 29.03.2026 • 14:28 Uhr
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Der Angeklagte mit der Rumänisch-Übersetzerin Eva Nagy. Christiane Eckert

Hilfsbedürftige wurden von vermeintlichem Helfer gemein ausgenutzt.

Feldkirch Der 58-jährige Rumäne verdiente sein Geld als Pfleger. Unter anderem auch bei zwei auf fremde Hilfe angewiesenen Vorarlbergerinnen. Im Sommer vergangenen Jahres enttäuschte der Mann dann allerdings die Angehörigen der Frauen.

Eine der Betroffenen leidet an starker Demenz, ihr Zustand rechtfertigt die zweithöchste Pflegestufe, Stufe sechs. Sie vergisst, weiß nicht mehr, wo sie ihre Dinge hingelegt hat. Die Situation der Oberländerin nutzte der Mann aus und stahl ihr mehrere Wertgegenstände. Nach dem gleichen Muster ging er auch bei einer anderen Klientin vor. Dort stahl der Rumäne eine Schmuckschatulle. Zu dem Schmuck war der Mann mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel gelangt.

Pfleger gesteht

“Ich will nur meine Ruhe”, gibt der Mann bei seiner Befragung am Landesgericht Feldkirch als Erstes an. Er bekennt sich zu den Diebstählen schuldig, jammert aber, dass er nicht rechtzeitig und fair bezahlt worden sei. Er habe 35 Tage für die Frauen gearbeitet, 28 seien eigentlich ausgemacht gewesen. Dafür sollte er 95 Euro pro Tag erhalten. Aber man sei ihm das Geld schuldig geblieben. Man habe ihn hinausgeschmissen, auf die Straße gesetzt, nicht einmal ein Glas Wasser habe man ihm gegeben. Normalerweise werde man immer am Ende eines Turnus bezahlt. Ihn habe man einfach weggeschickt, behauptet der 58-Jährige unter Tränen.

Weitere Anschuldigungen

Er habe außerdem große Probleme mit seiner Ehefrau bekommen, weil man behauptete, er habe eine der Frauen sexuell belästigt. Sogar eine Blutuntersuchung habe man vorgenommen und er sei als möglicher Sexualstraftäter dagestanden. “Das war nötig für eine Abklärung, aber das Verfahren gegen Sie wurde eingestellt und es wurde Ihnen auch bestätigt, dass Sie dafür nicht infrage kommen”, beschwichtigt der Richter.

Doch die zwei Diebstähle an den hilflosen Frauen sanktioniert der Richter mit fünf Monaten bedingter Haft und 800 Euro unbedingter Geldstrafe. Die Beute konnte bis auf 105 Euro zurückgegeben werden. Den Betrag muss der Verurteilte noch zurückerstatten. Mildernd waren das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.