Was passiert, wenn Kinder auffallen, aber noch nicht strafmündig sind

Polizeibekannt, jedoch unter 14 Jahre alt: Was solche Straftäter für Polizei, Jugendhilfe und Sozialarbeit bedeuten und welche Rolle die Eltern spielen.
Bürs Fünf Jugendliche machten sich mitten in der Nacht an der Kasse des Hofladens der Gärtnerei Frick in Bürs zu schaffen. Eine Kamera hält die Jugendlichen bei ihrem Diebstahl fest. Der Frust ist dennoch groß: Gegenüber VOL.AT gibt der betroffene Gärtner Andreas Frick an, dass die polizeibekannten Täter erst zwischen zehn und 14 Jahre alt sind – und damit noch nicht strafmündig.
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Systemsprenger
Die Kriminalität von überwiegend jugendlichen Männern nimmt zu, gerade bei Eigentumsdelikten. Das Gros der Taten geht dabei auf das Konto sogenannter Systemsprenger. Sprich: Einige wenige Burschen verüben fast alle Taten, und dies oft in der Gruppe, wodurch eine Tat gleich mehrere Täter hat. Nervenkitzel, Machtspiele und Dominanzverhalten spielen dabei häufig auch eine Rolle.
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Mit der Einsatzgruppe Jugendkriminalität, Präventionsspezialisten in den Kriminalassistenzdienststellen und verschiedenen Arbeitsgruppen liege im Land ein Schwerpunkt auf Jugendkriminalität, betont Landesrat Daniel Allgäuer, der sich auch für eine Strafmündigkeit ab zehn Jahren nach Schweizer Vorbild ausspricht: “Wir brauchen einen starken Fokus auf der Präventionsarbeit, es braucht aber auch wirksame Sanktionsmöglichkeiten, um der Jugendkriminalität entgegenwirken zu können.” Das Schweizer Recht sieht im Gegensatz zu Österreich meist die Einweisung in Jugendheime statt Gefängnis vor.
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Oft steht Aussage gegen Aussage
“Gerade Vandalismus hat zugenommen, das fällt schon auf”, erklärt Bürs’ Bürgermeister Georg Bucher den VN. Oft sei die Verfolgung der Täter aufgrund fehlender Beweise und Zeugen schwierig. “Die meisten Fälle sind Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft, aus Familien, die schon lange da sind”, verwehrt er sich gegen das Vorurteil, die Tatverdächtigen nur bei Zuwanderern zu suchen.

Ungeachtet des Nachnamens gebe es immer Eltern, die die Verantwortung übernehmen, und jene, die von der Unschuld des Nachwuchses überzeugt sind. “Da gibt es Eltern, die fragen, ob der Bub beim Bauhof quasi Sozialarbeit leisten kann”, berichtet Bucher. “Und dann gibt es Buben, die die Tat zuerst gestehen, daheim aber was anderes erzählen.”
Dass man wie im Falle der Gärtnerei einen Videobeweis habe, ist selten. Dementsprechend bleiben die Opfer oft auf dem Schaden sitzen. “Man resigniert ein bisschen”, räumt der Bürgermeister ein. “Oft kommt eh nichts raus, und dann muss man es selbst mit Steuergeld reparieren.”
Eltern gefordert
Grundsätzlich sind bei Strafunmündigen die Eltern in der Verantwortung, betont Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer: “Kinder haben Anspruch und Recht auf Erziehung.” Es gilt jedoch auch die Familienautonomie, die Wahl der Erziehungsmittel ist Sache der Eltern. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe der Ansicht ist, dass die Erziehung nicht ausreichend stattfindet, kann sie eingreifen.
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Hilfsangebote
“Man muss schauen, dass man die Kinder sehr früh auffängt”, betont Netzer. Entsprechend ist die Offene Jugendarbeit (OJA) in der systematischen Kriminalitätsprävention involviert. Mit “Spurwechsel” gibt es ein von der EU gefördertes Projekt, bei dem jugendliche Wiederholungstäter nach einem Hausbesuch der Polizei auf freiwilliger Basis durch die OJA beraten werden. Eltern, Vertrauenspersonen wie Lehrkräfte wie auch die Kinder selbst finden unkomplizierte und niederschwellige Hilfe beim ifs, die auch rege genutzt werde, oder auch bei der Bezirkshauptmannschaft selbst.
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Bei sehr vielen Kindern greife diese Sozialarbeit auch, betont die Kinder- und Jugendhilfe. Doch jedes Angebot hat Grenzen. “Es gibt einfach Fälle, an denen alle an ihre Grenzen stoßen”, räumt auch Netzer ein.