Worauf es beim Bauen zu achten gilt

Baumängel können sich über die gesamte Phase durchziehen und hohe Kosten verursachen.
STUDIE Eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB) beschäftigte sich mit Baumängeln. „Viele Mängel werden durch eine Bauausführung verursacht, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder vom Vertrag abweicht“, erklärt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Wichtig ist, dass die Mängel frühzeitig erkannt werden, damit Folgeschäden nicht erst nach der Abnahme sichtbar werden und die Käufer auf den Kosten sitzen bleiben. „Auch Fehler in der Planung, der Koordination und der Bauüberwachung können schwere Schäden verursachen, die erhebliche Kosten nach sich ziehen.“ Verbrauchern empfiehlt Becker deshalb, sich Sachverständigenunterstützung an die Seite zu holen: „Wer beim Wohnungskauf auf Nummer sicher gehen will, lässt den Kaufvertrag oder Modernisierungs-Bauvertrag vorab prüfen.“ Das Hinzuziehen eines unabhängigen Experten, der den Wohnungskäufer oder die Wohneigentümergemeinschaft bei der Kontrolle der Bauausführung und bei der Abnahme sachgerecht unterstützt, senke das Verbraucherrisiko darüber hinaus immens.
Die zehn häufigsten Mängel
Die Verbraucherschützer des BSB führen seit 25 Jahren Studien durch, die Mängelschwerpunkte und Schadenssummen bei privaten Bauvorhaben untersuchen. Damit Wohnungskäufer die gängigsten Fehler frühzeitig erkennen, fasst die Studie die zehn häufigsten Mängel exemplarisch zusammen und gibt Tipps für die Beseitigung und die Schadenregulierung. Die Studie beruft sich dabei u.a. auf Versicherungs-Haftschäden.
Ein typischer Mangel ist eine lückenhafte Baubeschreibung. Ist die Ausstattung einer Wohnung nicht genau im Bauvertrag definiert, kann es zu Einschränkungen in der Nutzung kommen. So ist ein Bauprojekt beispielsweise nicht automatisch barrierefrei ausgeführt, wenn es mit dem Begriff „Seniorengerechter Wohnkomfort“ wirbt. In der Folge kann der Balkonzugang durch eine hohe Türschwelle für Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, blockiert sein. Eine nachträgliche Beseitigung ist dann nur mit hohem Aufwand möglich. Bei einem schwellenlosen Zugang müsste beispielsweise neben einer neuen Fenstertür auch der Feuchteschutz mithilfe einer Entwässerungsrinne vor der Tür sichergestellt sein.
Teure Schadenbeseitigung
Wenn der Estrichboden in Eigentumswohnungen fehlerhaft verlegt ist, können Schallbrücken zu den Nachbarwohnungen entstehen. Bewohner klagen dann häufig über erhebliche Schallbelästigungen. Insbesondere Trittgeräusche übertragen sich von Wohnung zu Wohnung und werden als störend empfunden. Grund dafür können Körperschallbrücken sein, die den Schall an angrenzende Räume weiterleiten. Häufig handelt es sich dabei um Mörtelreste in den Randfugen und Fehlstellen im Randdämmstreifen, sodass der Estrich beim Einbau gegen die Wand und auf den Boden fließen konnte. Zur Schadenbeseitigung müssten die Schallbrücken gefunden, aufwendig beseitigt und der Bodenbelag erneuert werden. Auch Feuchteschäden am Bodenbelag zählt zu den häufigsten Mängeln. Wird ein Parkett verlegt, bevor der Estrich seine Belegreife erreicht hat, drohen teure Feuchteschäden. Beispielsweise können Schüsselungen entstehen, bei denen sich die Holzstäbe nachträglich auf dem Boden nach oben oder unten wölben. Um solche Schüsselungen zu beseitigen, ist es notwendig, das gesamte Parkett aufzunehmen, den Kleber zu entfernen und den Estrich technisch zu trocknen. In diesen Fällen liegt die Verantwortung häufig beim Bodenleger, der zu früh mit dem Verlegen des Parketts beginnt.
„Wer beim Wohnungskauf auf Nummer sicher gehen will, lässt den Kaufvertrag oder Modernisierungs-Bauvertrag vorab prüfen.“
