Pflegelehre: Einstieg bis April 2024 möglich

HE_Blude / 23.10.2023 • 10:03 Uhr
Die Arbeit an Patienten ist erst nach der Vollendung des 17. Lebensjahres erlaubt. Shutterstock (2)
Die Arbeit an Patienten ist erst nach der Vollendung des 17. Lebensjahres erlaubt. Shutterstock (2)

Neu Seit Herbst 2023 wird in Vorarlberg der Beruf der Pflegeassistenz und der Pflegefachassistenz als Lehre angeboten. In den beiden neuen Lehrausbildungen starten die jungen Menschen direkt nach der Schulpflicht, also nach dem neunten Schuljahr. Die schulische Ausbildung wird an der Berufsschule in Feldkirch absolviert. Die praktischen Qualifikationen erwerben die Lehrlinge in den Pflegeeinrichtungen. Sowohl Pflegeassistenten als auch Pflegefachassistenten arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Patienten und unterstützen Di­plomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Ärzte und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.

Zwölf Lehrlinge

Im September sind die ersten zwölf Lehrlinge an verschiedenen Standorten gestartet. Das sind das Antoniushaus Feldkirch, die Liebenau Österreich gemeinnützige GmbH (mit den Standorten in Bregenz, Gaißau, Nüziders, Schruns, Bartholomäberg und St. Gallenkirch) und die Seniorenbetreuung Feldkirch. Weitere Betriebe stehen bereits in den Startlöchern.

Für Nachzügler, die sich noch für die neue Ausbildung entscheiden, ist ein späterer Einstieg bis April 2024 möglich.

Allerdings gilt: Medizinisch-pflegerische Maßnahmen an Patienten und Klienten dürfen erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres ausgeführt werden. Praktische Ausbildungsmaßnahmen, die nur für das Erlernen von sozialen und kommunikativen Kompetenzen dienen, können vor Vollendung des 17. Lebensjahres im Patientenkontakt vorgenommen werden.

Auch in Pflegheimen absolvieren die zwölf Lehrlinge ihre neue Ausbildung.
Auch in Pflegheimen absolvieren die zwölf Lehrlinge ihre neue Ausbildung.