Anspruch auf Lehre mit der Matura in der Arbeitszeit

REGELUNG Die Kurszeiten bei Lehre mit Matura werden laut neu abgeschlossenem Kollektivvertrag der außeruniversitären Forschung auf die Arbeitszeit angerechnet. Insgesamt werden Lehrlingen in der Forschung damit mindestens 520 Stunden (65 Tage) garantiert angerechnet. Es ist damit erstmals gelungen, eine derartige Regelung in einem Kollektivvertrag zu verankern. „Dadurch wird die Lehre massiv aufgewertet und auch mehr Gerechtigkeit für den Zugang zu Hochschulen geschaffen“, zeigt sich Theresa Öfner, Bundesjugendvorsitzende der Gewerkschaft GPA, zufrieden.