Kiesabbau in Altach: Neue Wendung

Gegen die Firma “Kopf Kies + Beton” wurden mehrere Anzeigen erstattet.
Altach Dem Unternehmer Franz Kopf wird vorgeworfen, mit seinem Unternehmen “Kopf Kies + Beton” diverse Tätigkeiten ohne die notwendigen Gewerbeberechtigungen durchgeführt zu haben.
Das betrifft vor allem die Abbauflächen am Alten Rhein, die das Unternehmen ohne aktive Gewerbeberechtigung in Betrieb genommen haben soll. Denn die Gewerbe “Handel”, “Herstellung von Transportbeton”, “Kies-, Sand- und Schottergewinnung” und auch “Güterbeförderung” waren bis zum 29. April dieses Jahres nur beim Firmenstandort Löwengasse in Altach gemeldet. Kopf wird nun verdächtigt, die angeführten Gewerbe dennoch illegal am Alten Rhein betrieben zu haben. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte er somit die Grundumlage, welche an die Wirtschaftskammer für diesen Standort zu bezahlen wäre, nicht entrichtet.

Kontroverse durch Position
Franz Kopf ist der ehemalige Vizebürgermeister von Altach und seit 1995 Mitglied der Gemeindevertretung der Altacher Volkspartei (AVP). Seit 2015 ist er Innungsmeister der Bauhilfsgewerbe bei der WKO. Durch diese Position ist anzunehmen, dass sich Kopf der Wichtigkeit einer korrekten Anmeldung von Gewerbeberechtigungen für alle Standorte eines Unternehmens bewusst ist.
Fehlende Gewerbeberechtigungen
Der Website der WKO kann entnommen werden, dass Kopf nun Ende April und Anfang Mai mehrere Gewerbeberechtigungen, welche teilweise jahrelang als ruhend galten, reaktiviert hat. Außerdem wurde am 2. Mai die Berechtigung “Sammlung und Behandlung von Abfällen” neu angemeldet. Sie stellt laut Meinung der BürgerListe Altach + Die Grünen (BLA.G) die wesentliche gewerberechtliche Grundvoraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Aushubmaterialien dar. So wird dem Geschäftsführer nun vorgeworfen, dieses Gewerbe vor der genannten Anmeldung schon durchgeführt zu haben.
Direktvergabe unter Beschuss
Die Firma Kopf führte im Auftrag der Gemeinde Altach Deponiearbeiten auf dem örtlichen Grünmüllplatz durch. Die Gewerbeberechtigung für “Erdarbeiten mittels Planierraupe”, welche nun seit Ende April wieder aktiv ist, soll jedoch zum damaligen Zeitpunkt ruhend gestellt gewesen sein. Die BLA.G ist der Annahme, dass somit auch hier die gewerberechtliche Grundvoraussetzung für die durchgeführten Arbeiten fehlte. Erfolgt ist der Auftrag durch eine Direktvergabe. Sollte sich herausstellen, dass die nötige Gewerbeberechtigung für die Arbeiten nicht intakt war, könnte auch die Direktvergabe des Auftrags seitens der Gemeinde Altach unrechtsmäßig gewesen sein.

Forderungen an Bürgermeister
Die BLA.G fordert nun in einer Aussendung Antworten von Bürgermeister Giesinger. “Was hat Bürgermeister Giesinger gewusst? Und falls er nichts gewusst hatte, wieso nicht, und weshalb hat er seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen?”, fragt sich BLA.G-Fraktionsobmann Bernie Weber. Die Partei weist in ihrem Schreiben auch darauf hin, dass die Firma Kopf seit Jahrzehnten im Auftrag der Gemeinde tätig ist. Sie fordern nun eine Offenlegung über alle in diesem Zusammenhang vergebenen Aufträge der letzten 15 Jahre ein.
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Überprüfung ausstehend
Ob die Vorwürfe sich bewahrheiten, wird nun von den Behörden geprüft. Sollte Franz Kopf tatsächlich gegen das Recht verstoßen haben, würde das die Diskussionen um den geplanten Kiesabbau mit Sicherheit erneut anspornen.