Hans Rath (91): “Die Polizei holte meinen Hahn ‘Bubu'”

Nach jahrelangem Rechtsstreit wurde Hahn “Bubu” von der Polizei abgeführt. Für Hubert Fleisch und Hans Rath ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen.
Götzis Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Hubert Fleisch und Hans Rath und einem Nachbarn endete am Mittwochvormittag mit einer Polizeiaktion. “Wir dürfen ja nichts mehr machen”, geben die beiden zu verstehen. Ursprünglich durfte im Garten von Hans Rath ein Hahn mit seiner “Hühnerfamilie” leben. Der 91-Jährige erfreute sich an der gefiederten Gesellschaft und an dem Gegacker in seinem Garten. Eigentümer der Tiere war jedoch Hubert Fleisch, Rath kümmerte sich lediglich um seine tierischen Mitbewohner.

Als Hahn “Bubu” jedoch begann, in der Nacht zu krähen, wurde der Ärger der umliegenden Anrainer groß. Diese fackelten nicht lange und meldeten das krähende Federvieh bei den Behörden. So trudelte Ende März 2021 ein Bescheid der Marktgemeinde Götzis mit dem Betreff “Lärmbelästigung durch krähenden Hahn” ins Haus von Hubert Fleisch.

In dem Bescheid heißt es: “Nach erfolgtem Ermittlungsverfahren (…) werden dem Halter des Hahnes (…) folgende Maßnahmen aufgetragen: 1. Der Hahn ist innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. 2. Die weitere Haltung des Hahnes oder der Ersatz des Tieres durch andere gleicher Gattung wird untersagt.”

Er reichte Beschwerde ein und beantragte den Bescheid “wegen Unverhältnismäßigkeit und damit Rechtswidrigkeit aufzuheben”. Schließlich halte man auf dem Grund bereits seit 1954 Tiere, Fleisch ist Nebenerwerbslandwirt. Und schuld an der nächtlichen Ruhestörung sei die zu helle Beleuchtung des neuen Wohnblocks neben Raths Anwesen. Diese reiße den Hahn aus dem Schlaf, dieser wiederum die Nachbarschaft. “Der Hahn wurde nachts in den Keller verfrachtet und in der Gegend kehrte wieder Ruhe ein”, lässt Fleisch wissen.

Das Landesverwaltungsgericht war allerdings schon aktiv geworden und ließ ein Gutachten von einer Tierschutzombudsfrau erstellen. In diesem heißt es: “Die tägliche Trennung des Hahns im Zeitfenster von 21:00 bis 10:00 von seiner Herde, um ihn in einem Keller getrennt von seiner Herde zu halten und das lautstarke Krähen zu verhindern bzw. unhörbar zu machen, ist keine artgerechte Form der Haltung.” Also wurde “Bubu” ab November 2021 in der Nacht in einen nach Westen ausgerichteten hölzernen Hühnerstall verfrachtet, nun wieder mit seinen Hennen.

Doch im April 2022 kam das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts: Der angefochtene Bescheid der Marktgemeinde Götzis wurde bestätigt.
Neben verschiedenen Beteiligten war im Rahmen der mündlichen Verhandlung auch ein Amtssachverständiger anwesend, welcher beauftragt worden ist, das Grundstück zu besichtigen und zur Lautstärke des Hahnes Stellung zu nehmen. Dieser maß einen Lärmpegel von bis zu 98 dB durch den Hahn. “Aus diesem Grund wurde die Maßnahme der Marktgemeinde Götzis (…) zu Recht erlassen und es war somit spruchgemäß zu entscheiden”, bestätigten daraufhin die Landesverwaltungsrichter.

Bubu muss also weg. Nach weiteren zwei Jahren des Rechtsstreits mit mehreren Strafverfügungen und Einsprüchen standen die Beamten am Mittwochvormittag vor der Tür und nahmen den Hahn in Gewahrsam. Er wird künftig wohl im Wildpark in Feldkirch krähen. Rath und Fleisch werden damit zu Besuchern ihres Hahns degradiert. “Zu sechst sind sie gekommen und haben meinen Hahn geholt”, lässt Hans Rath demütig wissen. “Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wie in dem Gutachten der Tierschutzombusfrau hervorgeht, sollte der Hahn nicht von seinen Hennen getrennt werden”, gibt Hubert Fleisch abschließend zu verstehen.