Massive Kiesabbau-Überschreitungen in Altach aufgedeckt

Heimat / 22.10.2024 • 16:56 Uhr
Kiesabbauflächen Altach
Die Kiesabbauflächen in Altach werden scharf diskutiert.BLA.G

Mehr als nur ein Kieselstein im Getriebe: Kiesabbau in Altach überschreitet die genehmigten Grenzen deutlich.

Altach In Altach sorgt eine massive Überschreitung der genehmigten Kiesabbau-Mengen für Aufsehen. Die BürgerListe Altach und Die Grünen (BLA.G) haben eine deutliche Missachtung der genehmigten Vorgaben durch die Gemeinde und das lokale Abbauunternehmen aufgedeckt.

Nach einer Anfragebeantwortung durch Bürgermeister Markus Giesinger wurde festgestellt, dass zwischen 2009 und 2020 insgesamt 266.525 Kubikmeter Kies gefördert wurden.

Pressekonferenz BLA.G Altach, Kiesabbau, Überschreitung beim Kiesabbau
Bernie Weber hat die Gesamtabbaumengen durchgerechnet.VN/Linher

Etwa 80.000 Kubikmeter mehr Aushub

Laut Berechnungen von BLA.G-Fraktionsobmann Bernie Weber ergibt das eine Gesamtabbaumenge von 311.725 Kubikmetern Aushubmaterial – etwa 35 Prozent mehr als die von den Behörden bewilligten 230.000 Kubikmeter. Die zusätzliche Fördermenge habe nicht nur das Verkehrsaufkommen durch Schwertransporte massiv erhöht, sondern auch die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Natur verstärkt. Laut Webers Berechnungen dürften in den vergangenen elf Jahren rund 10.434 zusätzliche Lkw-Fahrten getätigt worden sein.

Umweltschädliche Konsequenzen

Die unrechtsmäßige Ausweitung der Abbaufläche habe zudem zu einer erheblichen Vergrößerung der beeinträchtigten Grundwasserkörper geführt, was wiederum das Risiko für Umweltschäden erhöhen würde. Ein wasserwirtschaftliches Gutachten hatte im Jahr 2009 bereits negative Einflüsse auf die Umwelt festgestellt, die nun durch die tatsächlichen Abbaumengen noch verschärft worden sein könnten.

LKW Trasse Altach, Markus Giesinger
Markus Giesinger war zehn Jahre lang Amtsleiter der Gemeinde Altach, bevor er im September 2020 zum Bürgermeister gewählt wurde. AVP

Involvierte im Visier

Die Überschreitungen wurden während der Amtszeit von Kieswerkbetreiber Franz Kopf, dem damaligen Vizebürgermeister und heutigen Innungsobmann der Wirtschaftskammer, getätigt. Markus Giesinger, der aktuelle Bürgermeister, war damals Amtsleiter. Seitens der BLA.G ist also anzunehmen, dass beide über die möglicherweise illegalen Aktivitäten im Bilde waren. Diese Enthüllungen würden tiefgreifende politische Konsequenzen nach sich ziehen können, zumal die Gemeinde bereits eine Erweiterung des Kiesabbaus plant.

“Luft nach oben”

In der Gemeindevertretungssitzung vom 17. September soll Bürgermeister Markus Giesinger (ÖVP) sinngemäß erklärt haben, dass mehr Kies abgebaut wurde, als ursprünglich genehmigt, weil beim Abbau festgestellt wurde, dass der Kieskörper größer war als erwartet. Er fügte hinzu, dass es im Interesse des Landes sei, diese wichtige Ressource regional zu gewinnen. Wolfgang Weber (BLA.G), Gemeinderat und Mitglied des Planungsausschusses findet diese Argumentation bedenklich: „Man darf sich nicht wundern, wenn Altacher Bürgerinnen und Bürger künftig eine Etage mehr als im Baubescheid genehmigt auf ihr Haus setzen. Schließlich gibt es ‚Luft nach oben‘ und es ist doch auch im Interesse des Landes, dass verdichtet gebaut wird. Der Bürgermeister hat dies als oberste Baubehörde der Gemeinde vorgemacht.“

Pressekonferenz BLA.G Altach, Kiesabbau, Überschreitung beim Kiesabbau
Bernie Weber und Willi Witzemann sprachen bei einer Pressekonferenz über die aufgedeckten Missstände. VN/Linher

Forderungen nach Transparenz

Die BLA+G verlangt nun eine vollständige, transparente Prüfung der Vorfälle und einen Stopp des neuen Erweiterungsprojekts mit Götzis, bis alle Vorwürfe und Verantwortlichkeiten geklärt sind. Auch eine erneute Prüfung in Bezug auf den Kooperationsvertrag des Kiesabbaus von Altach und Götzis sei notwendig. „Bei dem Genehmigungsbescheid von 2020 ist man von einer Abbaumenge von 230.000 Kubikmetern ausgegangen und hat dementsprechend die Berechnungen auch auf dieser Grundlage durchgeführt“, meint Fraktionsobmann Bernie Weber. Für ihn ist klar, dass diese Sachlage möglicherweise eine Neuauflage des Verfahrens nötig macht.