Einblick und Beteiligung der Bürger gefragt

Heimat / 14.01.2025 • 11:27 Uhr
REP Nenzing
Der Räumliche Entwicklungsplan bildet eine wichtige Grundlage für die Gemeindeentwicklung – so auch in Nenzing. EM

Marktgemeinde Nenzing legt neuen Entwurf für den Räumlichen Entwicklungsplan öffentlich zur Diskussion aus.

Nenzing Die Marktgemeinde Nenzing arbeitet an der Überarbeitung ihres Räumlichen Entwicklungsplans (REP), der als wesentliche Grundlage für die zukünftige Gemeindeentwicklung dient. Der neue Plan baut auf dem Konzept von 2015 auf und definiert Grundsätze, Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der Gemeinde. Zudem bildet er die Basis für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung.

Intensive Beratungen

Nach intensiven Beratungen in den relevanten politischen Ausschüssen und der Gemeindevertretung sowie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden liegt nun ein Entwurf vor. Dieser Entwurf wird nun im Rahmen eines öffentlichen Auflageverfahrens zur Diskussion gestellt. Der Entwurf des REP ist vom 16. Januar bis 16. Februar auf der Gemeindehomepage sowie im Gemeindeamt einsehbar. Eine persönliche Einsichtnahme ist im Rathaus (Zimmer 102 oder 116) während der Öffnungszeiten möglich (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr und Montag sowie Donnerstag von 13 bis 18 Uhr). „Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nenzing sowie betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich zu informieren, den Entwurf zu prüfen und schriftliche Stellungnahmen einzureichen“, heißt es dazu von Seiten der Marktgemeinde. „Diese Rückmeldungen werden vom Raumplanungsausschuss behandelt und der Gemeindevertretung vor der endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.“ Der Verordnungsentwurf des REP und der Erläuterungsbericht, einschließlich der Ergebnisse der Umwelterheblichkeitsprüfung, werden ebenfalls auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde bis 16. Februar zugänglich gemacht (www.nenzing.at/Service/Veroeffentlichungsportal/Aushaenge).

Vierwöchige Frist

„Während dieser vierwöchigen Frist können alle Gemeindebürgerinnen und -bürger sowie Eigentümer von betroffenen Grundstücken schriftlich Änderungsvorschläge zum Entwurf einreichen. Vorschläge können auch über das Online-Formular auf www.nenzing.at/rep-stellungnahme abgegeben werden“, so die Info aus der Gemeindestube. Zur besseren Orientierung stellt die Marktgemeinde Nenzing die Plandaten in vergrößerter Form, einschließlich der Grundstücksgrenzen, zur Verfügung. Alle Unterlagen sind unter www.nenzing.at/rep abrufbar. Weitere Informationen zu Grundstücksnummern und Geodaten finden sich im Geoportal, beziehungsweise „Vorarlberg Atlas“ des Landes Vorarlberg: https://vorarlberg.at/-/atlas-vorarlberg. EM