Rumpfneutralität oder gar keine mehr?

Heimat / 21.05.2026 • 16:16 Uhr
Alexander Waller (VMCV), Erich Gruber (VCV)m Referent Univ.-Prof. Walter Obwexer, Arnold Metzler (Kameeradschaftsbund) und Moderator Wolfgang Türtscher.
Alexander Waller (VMCV), Erich Gruber (VCV), Referent Univ.-Prof. Walter Obwexer, Arnold Metzler (Kameradschaftsbund) und Moderator Wolfgang Türtscher.Arno Meusburger

Völkerrechtler Walter Obwexer informierte am Götzner Garnmarkt über Neutralitätszukunft.

Götzis “Kann Österreich neutral bleiben?” war der Titel des Vortrags, den Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer auf Einladung des Vorarlberger Cartellverbandes (VCV), des Vorarlberger Mittelschülerkartellverbandes (VMCV) und des Kameradschaftsbundes Götzis in der Volkshochschule Götzis hielt. VCV-Obmann Erich Gruber begrüßte die zahlreichen TeilnehmerInnen, unter anderem Abgeordneten Clemens Ender, Neos-Klubobmann Jörg Maninger, Vizebgm. Rainer Gögele, 50plus-Obmann Werner Huber, RA Wilhelm Klagian als Obmann der Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik. Wolfgang Türtscher vom Kameradschaftsbund moderierte den Abend.

Andre Stecher, Cheyenne Wolff, Linda Handle und Jonas Prenn.
Andre Stecher, Cheyenne Wolff, Linda Handle und Jonas Prenn.

Zu Beginn des Vortrags erfuhren die ZuhörerInnen vom Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck, dass das Neutralitätsgesetz kein Verfassungsgesetz ist, weil es nie eine Volksabstimmung darüber gab. Relevant seien die Artikel 5 und 13 des Haager Abkommens, ansonsten handle es sich um ungeschriebenes Völkerrecht. “Völkerrechtlich ist Österreich nicht zur Neutralität verpflichtet, im Staatsvertrag steht kein einziges Wort darüber”, stellte Obwexer fest.

Bizebgm. Christoph Längle und Bgm. Manfred Böhmwalder.
Vizebgm. Christoph Längle und Bgm. Manfred Böhmwalder.

Von seiner Neutralitätserklärung setzte Österreich damals alle 72 Staaten durch eine “Notifikation” in Kenntnis, mit denen es diplomatische Kontakte hatte. 62 davon erklärten sich damit einverstanden, fünf nahmen es zur Kenntnis und fünf antworteten nicht auf die Mitteilung, haben also implizit zugestimmt.

MedRat. Elmar Bechter, Brigitte Hutter und Wolfgang Oberhauser.
MedRat. Elmar Bechter, Brigitte Hutter und Wolfgang Oberhauser.

Ein wichtiger Punkt von Neutralität ist der, in Friedenszeiten alles zu unterlassen, was es dem österreichischen Staat unmöglich machen würde, in Kriegszeiten neutral zu sein. Dadurch ist eine völkerrechtliche Bindungspflicht entstanden. Am stärksten spürbar war und ist das Verbot von Waffenlieferungen durch heimische Unternehmen an kriegführende Staaten, in Teilen ist laut Obwexer “das 320er-Strafgesetz aber überholt”.

Rumpfneutralität oder gar keine mehr?
“Mutig: Wein aus Vorarlberg für einen Südtiroler”:

Durch den EU-Beitritt Österreichs hat es hinsichtlich unserer Neutralität einen grundlegenden Wandel gegeben. Sie ist auf den militärischen Kern beschränkt, die Teilnahme an wirtschaftlichen Sanktionen ist möglich. Obwexers Kollege Stefan Griller sah damit “das Ende der österreichischen Neutralität eingeläutet”. Möglich ist auch die Lieferung nicht lethaler (nicht tödlicher) Ausrüstung. Gegenüber Staaten außerhalb der EU gilt weiterhin der Neutralitätsvertrag von 1955.

Patrick Hammerer und Stefan Wiederin.
Patrick Hammerer und Stefan Wiederin.

Bezüglich der Beistandspflicht im Falle des Angriffs auf einen EU-Mitgliedstaat gibt es auch für Österreich die, auch als “Konstruktive Enthaltung” bekannte, “Irische Klausel”. Eine gemeinsame militärische EU-Verteidigung ist noch nicht beschlossen, Varianten wie eigenständige Heere, ein Europäisches Heer mit einem Oberbefehl und als Mittelweg eine schnelle Eingreiftruppe werden schon eine Weile überlegt. Wenn Österreich etwa im Hinblick auf Sky Shield darauf hofft, dass benachbarte Staaten in Richtung Österreich fliegende Drohnen abschießen, umgekehrt das für andere nicht zu tun bereit ist, erwartet man von den Nachbarn ziemlich viel guten Willen.

Österreich kann das Neutralitätsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von National- und Bundesrat von sich aus aufheben. Mit der Begründung, dass sein Zweck (Verteidigung von Gebiet und Souveränität) unter anderem durch die schon länger laufende hybride Kriegsführung (Cyberangriffe) nicht mehr erfüllbar ist. “Unsere Neutralität ist kaum noch ein Sicherheitselement”, hielt Obwexer fest. Er geht davon aus, dass sie in Zukunft “aufgehoben oder auf ein minimales Ausmaß reduziert” (“Rumpfneutralität”) wird. AME

Der Referent bei seinen Ausführungen.
Der Referent bei seinen Ausführungen.
Der Europa- und Vöklkerrechtler sprach spannende Fakten an.
Der Europa- und Völkerrechtler sprach spannende Fakten an.
Dre Referent im Gespräch mit Teilnehmern.
Der Referent im Gespräch mit Teilnehmern.
Die Neutralität hat stark an Bedeutung verloren.
Die Neutralität hat stark an Bedeutung verloren.
Großer Andrang in der VHS Götzis.
Großer Andrang in der VHS Götzis.
Großes Interesse seitens der BesucherInnen.
Großes Interesse seitens der BesucherInnen.
Das Publikum erfuhr viel Interessantes.
Das Publikum erfuhr viel Interessantes.
Der Saal war restlos gefüllt.
Der Saal war restlos gefüllt.