Wenn nachts der Hund bellt

Aktuell. Werden in einer Wohnanlage Hunde gehalten, so ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig.
Hunde sind für viele Menschen wichtige Partner, für andere hingegen ein Ärgernis. Besonders in einer Wohnanlage ist hier gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. „Bellt ein alleingelassener Hund anhaltend, ist das einer guten Nachbarschaft nicht gerade förderlich.“ Das weiß der erfahrene Hausverwalter Harry Preisl, Geschäftsführer von Cura Immobilien, Dornbirn, aus Erfahrung. Die Regeln der Nachtruhe gelten auch für tierische Laute, Nachbarn haben ein Anrecht auf ungestörten Schlaf. Auch wenn Hausbewohner beim Gang über den Rasen ums Haus immer wieder in die Hinterlassenschaft von Hunden treten, ist das gute Miteinander gestört. Harry Preisl: „Prinzipiell ist ein Hundehalter gemäß ABGB (Allg. Bürgerliches Gesetzbuch) für seinen Hund vollumfänglich verantwortlich.
Artgerechte Haltung
Ein Hund ist in erster Linie artgerecht zu halten. Ob dies in einer Wohnung durchführbar ist, bleibt dahingestellt.“ Das Tier den ganzen Tag alleine zu lassen, um es dann abends kurz ums Haus in die nächste Wiese zu führen, ist gewiss keine artgerechte Tierhaltung. „Hundesäckchen sind obligatorisch, das gilt natürlich auch für die Hundehaltung in einer Wohnanlage.“ Mitbewohner dürfen durch Hundehaltung nicht gefährdet werden, deshalb ist etwa für Kampfhunde Leinenzwang und vielleicht auch die Pflicht zum Beißkorb vorgeschrieben. Wohnungseigentümer können natürlich Hunde halten, müssen aber ihre Pflichten beachten. Bei Mietwohnungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Gibt es medizinische Gründe (z. B. Blindenhund) kann die Haltung nicht untersagt werden. Diese Tiere sind allerdings bestens ausgebildet und erzogen.
Werden die Regeln eingehalten, bereitet Hundehaltung kaum Probleme. Harry Preisl, Cura Immobilien



Haustiere. In Eigentumswohnungen ist die Haustierhaltung Angelegenheit der Eigentümer. Allerdings gelten natürlich die Regeln für gute Nachbarschaft auch hier.
In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.