Steuerfreier Hausverkauf

Immo / 30.06.2016 • 13:34 Uhr
Steuerfreier Hausverkauf

Aktuell. Wer privat eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft, muss Immobilienertragsteuer bezahlen. Es gibt aber Ausnahmen.

Grundsätzlich gelten klare Regeln, wie der Bludenzer Anwalt Mag. Patrick Piccolruaz, Experte für Immobilienrecht und Bauträgerrecht, erläutert: „Der Verkäufer einer Immobilie oder eines Grundstückes muss 30 Prozent seines Gewinnes ans Finanzamt überweisen. Bei Immobilien, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, fallen 4,2 Prozent der Verkaufssumme an Immobiliensteuer an. Ist ein Grundstück erst nach 1988 in Bauland umgewidmet worden, sind 18 Prozent zu bezahlen.“ In gewissen Fällen ist der Verkäufer aber ganz von der Immobiliensteuer befreit.

Eigennutzungsbefreiung

Mag. Piccolruaz: „Der Verkauf ist etwa steuerfrei, wenn der Verkäufer die Immobilie ab dem Erwerb bis zum Verkauf mindestens zwei Jahre lang durchgehend bewohnt hat und seinen Hauptwohnsitz dort mit dem Verkauf aufgibt.“ Wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre lang durchgehend in einer Wohnung oder einem Eigenheim seinen Hauptwohnsitz hatte, kann diese ebenfalls steuerfrei verkaufen. Er muss den Hauptwohnsitz aber spätestens im Zuge des Verkaufes aufgeben. Hauptwohnsitz im steuerlichen Sinn ist dort, wo der Steuerpflichtige seinen Mittelpunkt der Lebens-
interessen hat.

Herstellerbefreiung

Neben dieser Hauptwohnsitzbefreiung gibt es die sogenannte Herstellerbefreiung: Wenn der Verkäufer das Gebäude als Bauherr selbst errichtet hat bzw. dazu den Auftrag erteilt hat und er damit in den letzten zehn Jahren keinerlei Einkünfte wie etwa Mieteinnahmen erzielt hat, kann er das Haus ebenfalls steuerfrei verkaufen. Der Anteil des Erlöses, welcher durch den Verkauf des Grundstücks entsteht, ist hingegen ganz normal zu versteuern.

Beim Verkauf einer Immobilie ist fachkundige Beratung zu empfehlen. Mag. Patrick Piccolruaz, Bludenz

Hauptwohnsitz. Wer eine Immobilie nach dem Kauf zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt hat, kann steuerfrei verkaufen. Fotos: A. Kopf, Shutterstock

Hauptwohnsitz. Wer eine Immobilie nach dem Kauf zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt hat,
kann steuerfrei verkaufen. Fotos: A. Kopf, Shutterstock

Auch das selbst gebaute Haus, die selbst bezahlte Wohnung sind beim Verkauf von Steuen befreit.
Auch das selbst gebaute Haus, die selbst bezahlte Wohnung sind beim Verkauf von Steuen befreit.
Sind Verkäufer und Bauherr ident kann, die Herstellerbefreiung greifen.
Sind Verkäufer und Bauherr ident kann, die Herstellerbefreiung greifen.

In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.