Der Rauch vom Nachbarn

Immo / 11.08.2016 • 10:42 Uhr
Der Rauch vom Nachbarn

Aktuell. Warme Sommerabende laden zum Grillen ein. Doch laute Feste können ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis trüben.

Grundsätzlich kann der Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder Reihenhauses auf seinem Besitz schalten und walten wie er will, sofern sein Nachbar nicht durch Rauch und Lärm unzumutbar beeinträchtigt wird. Bei Mietwohnungen ist das Grillen auf dem Balkon meistens ohnehin durch die Hausordnung verboten und auch aus brandrechtlichen Gründen nicht empfehlenswert. „Zur Vermeidung von nachbarschaftlichen Konflikten ist grundsätzlich ein gewisses Maß an Toleranz und Rücksicht erforderlich. So ist es empfehlenswert, die Häufigkeit des Grillens nicht zu übertreiben und vor einem geplanten Grillabend die Nachbarn zu informieren. Der Grill sollte unter Berücksichtigung der Windverhältnisse in größtmöglichem Abstand zu den Nachbarn aufgestellt werden, sodass in deren Schlafräume kein Qualm ziehen kann“, rät Markus Fahrner, Immobilienmakler bei der Hypo Immobilien & Leasing GmbH. Die Beeinträchtigung ist bei einem Gas- oder Elektrogrill wesentlich geringer.

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Unterlassungsklage

Zusätzlich zum Rauch kann auch Lärm das Verhältnis zum Nachbarn trüben. Wer sich gegen einen überlauten Nachbarn wehren will, der zu keinem klärenden Gespräch bereit ist, kann den Sachverhalt bei der Polizei anzeigen. Beurteilt die Polizei das Verhalten als ungebührliche Lärmbelästigung, wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Es besteht auch die Möglichkeit, mittels Unterlassungsklage gegen den Störenfried vorzugehen. Markus Fahrner: „Solange solche Festivitäten nicht allzu oft stattfinden, wird man mit einer Unterlassungsklage allerdings wenig erfolgreich sein.“

Bei Mietwohnungen ist das Grillen auf dem Balkon meistens untersagt. Markus Fahrner, Hypo Immobilien & Leasing GmbH

Toleranz und Rücksicht auf die Nachbarn ist beim Grillen angesagt.
Toleranz und Rücksicht auf die Nachbarn ist beim Grillen angesagt.
Der Grill sollte immer möglichst weit von Nachbarn aufgestellt werden.
Der Grill sollte immer möglichst weit von Nachbarn aufgestellt werden.
Grillfreuden. Eine Grillparty im eigenen Garten bereitet Freude. Wichtig ist aber, dass dabei die Nachbarn nicht im Rauch stehen. Fotos: A. Kopf, Rainer Sturm_pixelio.de, Shutterstock

Grillfreuden. Eine Grillparty im eigenen Garten bereitet Freude. Wichtig ist aber, dass dabei die Nachbarn nicht im Rauch stehen. Fotos: A. Kopf, Rainer Sturm_pixelio.de, Shutterstock

In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.