Klagen und das Nachbarrecht

Immo / 21.09.2016 • 14:05 Uhr
Klagen und das Nachbarrecht

Aktuell. Gegen zu viel Schatten durch Bäume auf dem Nachbargrundstück kann auch ein Wohnungseigentümer klagen.

Wenn Nachbars Bäume zu hoch werden, kann der dadurch entstehende Schatten das Nachbargrundstück schädigen. Ein Einspruch dagegen ist möglich, erläutert der Bludenzer Anwalt und Immobilienfachmann Mag. Patrick Piccolruaz. „Dieses Klagerecht gilt auch im Wohnungseigentum.“

Enstandene Beeinträchtigung

Jeder Wohnungseigentümer kann alleine mit nachbarrechtlicher Unterlassungsklage nach § 364 Abs 3 ABGB gegen Beeinträchtigungen vorgehen, die durch den Schattenwurf von auf dem Nachbargrundstück wachsenden Bäumen verursacht werden. Mag. Piccolruaz: „Dabei kann er nicht nur Beeinträchtigungen auf den Flächen geltend machen, die ihm zur ausschließlichen Benützung zugewiesen sind, sondern auch Beeinträchtigungen von Allgemeinflächen, etwa eines Hausgartens.“ Allerdings könnte bei Allgemeinflächen die Schwelle für die Unzumutbarkeit höher anzusetzen sein.

Dichter Wald

Selbst wenn einzelne Waldbäume derselben Größe in einer bestimmten Wohngegend durchaus üblich sind, kann doch die Häufung solcher Bäume auf einer Liegenschaft ortsunüblich sein, etwa wenn sie eine waldähnliche Dichte erreicht.

Ungebremstes Wachstum

Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich grundsätzlich mit den bestehenden örtlichen Verhältnissen abfinden, ebenso mit einer vorhersehbaren Entwicklung. Mag. Piccolruaz: „Dass sich ein Gartengrundstück allerdings zu einem dichten Wald mit 8 bis 14 Meter hohen Bäumen entwickelt, weil der Eigentümer nicht eingreift, ist für den Nachbarn jedoch nicht vorhersehbar.“ Das gilt auch dann, wenn dort im Zeitpunkt seines Erwerbs bereits junge Waldbäume gepflanzt waren.

Mit dichtem Waldwuchs in Nachbars Garten muss man sich nicht abfinden. RA Mag. Patrick Piccolruaz, Bludenz

Schattenwurf Nicht selten wird der Schattenwurf der eigenen Bäume den Besitzern zu viel. Aber auch Nachbarn können sich wehren. Fotos: A. Kopf, Shutterstock

Schattenwurf Nicht selten wird der Schattenwurf der eigenen Bäume den Besitzern zu viel. Aber auch Nachbarn können sich wehren. Fotos: A. Kopf, Shutterstock

Oft muss in die Höhe geschossener Bewuchs durch Fachleute gerodet werden.
Oft muss in die Höhe geschossener Bewuchs durch Fachleute gerodet werden.
Bei Allgemeinflächen kann die Schwelle für die Unzumutbarkeit höher anzusetzen sein.
Bei Allgemeinflächen kann die Schwelle für die Unzumutbarkeit höher anzusetzen sein.

In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.