Sanierungsscheck 2017

Immo / 27.04.2017 • 13:32 Uhr
Eigentümer können bis zu 8000 Euro Förderung für eine Modellsanierung erhalten. Fotos: Shutterstock
Eigentümer können bis zu 8000 Euro Förderung für eine Modellsanierung erhalten. Fotos: Shutterstock

Haus. Der Sanierungsscheck für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter.

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 Prozent führen. Besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte werden als „Mustersanierungen“ mit einer höheren Förderung unterstützt. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3000 Euro und 8000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen darüber hinaus ein Zuschlag von max. 1000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt können max. 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden muss.

Förderungsvoraussetzungen

Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter HWB nicht überschritten werden. Bei der Teilsanierung 40 Prozent muss der HWB um mind. 40 Prozent reduziert werden. Für besonders nachhaltige thermische Sanierungsmaßnahmen gibt es die Möglichkeit, eine höhere Förderung im Rahmen einer „Mustersanierung“ zu erhalten. Wird eine der genannten Sanierungsarten nur durch den Tausch von Fenstern/Außentüren erreicht, muss der Tausch mind. 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen. Für den Nachweis der Reduktion des Heizwärmebedarfs muss bereits bei der Antragstellung jeweils ein Energieausweis vom Bestandsgebäude sowie ein Energieausweis des Gebäudes nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen berechnet werden.

Start mit März 2017

Die Förderungsaktion 2017 startete mit März 2017. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. Es können nur Maßnahmen, für die Montagerechnungen von Professionisten vorliegen, gefördert werden. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Details auf: www.sanierungsscheck17.at