Immobilienertragsteuer

Immo / 24.05.2017 • 13:17 Uhr
Kalkulieren. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss meist einkalkulieren, dass schlussendlich auch die Immobilienertragsteuer anfällt.

Kalkulieren. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss meist einkalkulieren, dass schlussendlich auch die Immobilienertragsteuer anfällt.

Aktuell. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss dafür im Normalfall Steuern bezahlen. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme.

Seit dem 1. April 2012 ist der Verkauf von Immobilien steuerpflichtig. Deshalb rät der Lustenauer Immobilienfachmann Andreas Hofer: „Es macht Sinn, sich beim Verkaufswunsch gleich bei einem Experten zu informieren. So warten bei Vertragsunterzeichnung keine bösen Überraschungen.“ Laut Gesetz unterliegen „sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken“ der Einkommensteuer. Zu Grundstücken gehören Grund und Boden, Gebäude und auch grundstücksgleiche Rechte (Baurechte u. a.). „Selbstverständlich fällt auch der Verkauf einer Eigentumswohnung unter die Steuerpflicht“, erläutert Andreas Hofer. Die Höhe der ImmoEst allerdings ist unterschiedlich. Wer eine Liegenschaft oder ein Gebäude vor dem 1. April 2002 gekauft hat, bezahlt in der Regel 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses als Steuer. Hat der Erwerb am 1. 4. 2002 oder später stattgefunden, so sind meist 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn als Steuer fällig. Verschiedene Steuersätze fallen auch an, wenn eine Liegenschaft vor oder nach dem 1. 1. 1988 erstmals von Landwirtschaftsgrund in Bauland umgewidmet worden ist.

Ausnahme Hauptwohnsitz

Von der Immobilien-ertragsteuer befreit sind Objekte, deren Verkäufer das Haus oder die Eigentumswohnung während der vergangenen zwei Jahre selbst durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt hat. Andreas Hofer: „Das gilt allerdings nur für den Eigentümer, nicht für allfällige Erben, die verkaufen möchten.“ Es gibt weitere Ausnahmefälle sowie Sonderregelungen, etwa für besonders große Wohngrundstücke. „Erfahrene Makler sind über diese Regelungen umfassend informiert“, betont Andreas Hofer.

Kalkulieren. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss meist einkalkulieren, dass schlussendlich auch die Immobilienertragsteuer anfällt.

Kalkulieren. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss meist einkalkulieren, dass schlussendlich auch die Immobilienertragsteuer anfällt.