Immobilienertragsteuer

Für Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen ist in Österreich die
Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zu entrichten.
Aktuell Bei Neuvermögen, also Immobilien, die nach dem Jahr 2002 erworben wurden, wird der Veräußerungsgewinn (= Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis) mit 30 % besteuert.
Janet Schneider, Immobilienberaterin bei der Hypo Immobilien & Leasing GmbH, nennt ein Beispiel: „Ein Haus wurde im Jahr 2008 um 430.000 Euro erworben und im Frühling 2017 für 550.000 Euro verkauft. Der Veräußerungsgewinn beträgt 120.000 Euro. Dieser Gewinn wird mit 30 %
besteuert, die Steuerbelastung beträgt somit 36.000 Euro.“
Erheblich günstiger ist es, wenn eine Immobilie verkauft wird, die vor dem 1. April 2002 angeschafft wurde. „Die Steuer ist höher, wenn ein Grundstück nach dem Kauf von Grünland in Bauland umgewidmet worden ist. Hier fallen grundsätzlich 18 % des Veräußerungserlöses an Immobilienertragsteuer an“, erläutert Janet Schneider. Steuerfrei ist hingegen die Veräußerung von Immobilien, welche 2 Jahre vor der Veräußerung als Hauptwohnsitz gedient haben, oder welche 5 Jahre durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurden. Ebenfalls von dieser Steuer befreit sind Gebäude, die vom Verkäufer einst selbst errichtet worden sind. Steuern könnten allerdings für den Anteil an Baugrund anfallen.
Wird eine Immobilie verschenkt oder vererbt, so wird keine Immobilienertragsteuer fällig, da hier kein Veräußerungsgewinn entsteht. Die Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer erfolgt durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Sie ist ab der Bezahlung des Veräußerungserlöses
bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig.
In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.