Wohnkosten reduziert

Gebührenfrei Beim Abschluss von Mietverträgen für Wohnraum sind inzwischen keine Gebühren an das Finanzamt mehr fällig.
Einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Wohnungskosten leistet
die Abschaffung der Mietvertragsgebühr.
Aktuell Seit dem 11. November 2017 sind in Österreich keine Gebühren mehr fällig, wenn ein Mietvertrag für Wohnraum unterzeichnet wird.
Ambros K. Hiller, MSc, Immobilienmakler und Sachverständiger in Bregenz, erläutert dazu: „Grundsätzlich war die Gebühr vom Bestandgeber zu bezahlen, sie wurde aber oft auf die Mieter überwälzt. Zusätzlich zu den verminderten Kosten fällt jetzt auch der bürokratische Aufwand weg.“ Denn bei Vermittlung durch einen Makler oder Rechtsanwalt/Notar mussten diese die Gebühr in Vertretung des Vermieters einheben und ans Finanzamt abführen.
Als Beispiel führt Ambros Hiller eine Wohnung mit ca. 75 m2 Wohnfläche an:
„Für die Berechnung der Finanzamtsgebühr musste die Bruttomiete inkl. Betriebskosten und Mehrwertsteuer herangezogen werden. Bei einer Bruttomiete von 950 Euro wurden die Kosten für drei Jahre berechnet = 34.200 Euro; davon war 1 Prozent an Gebühr fällig = 342 Euro. Somit erspart sich der Mieter 342 Euro. Dieser Betrag fiel bei jeder Verlängerung des Mietvertrages nach drei Jahren erneut an.
Bei einem Wohnhaus mit einer Bruttomiete von ca. 1500 Euro und einer Laufzeit des Mietvertrages von vier Jahren betrug die Gebühr demnach 540 Euro. In Österreich wurde diese Gebühr seit den Zeiten von Maria Theresia kassiert. Damals gab es allerdings noch zahlreiche Analphabeten, am Mietvertrag mussten also kaiserliche Beamte mitwirken, die zu bezahlen waren. Ambros K. Hiller verweist darauf, dass die Gebühr lediglich für Wohnräume samt Nebenräumen gestrichen wurde. Geschäftsobjekte und gewerblich genutzte Liegenschaften unterliegen nach wie vor der Vergebührung.