Neues bei Einspeisvergütungen
Am 31. 12. 2018 enden Förderverträge für PV-Anlagen, die mit Landesförderung errichtet wurden.
Strom Die Anlagenbetreiber werden im September 2018 von der OeMAG über das Vertragsende informiert. Für die Besitzer dieser Anlagen bedeutet das eine Umstellung von der Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung (und Einspeisevergütung) ab dem 1. 1. 2019. Dabei müssen die Bezugszähler und Einspeisezähler durch ein Elektrounternehmen auf einen Zähler umgestellt werden. Dabei ist auch ein Wechsel des Stromabnehmers möglich, beispielsweise von OeMAG auf VKW-Ökostrom. Bis Ende April wird es von der VKW ein Angebot zur Einspeisevergütung geben. Die OeMAG ist verpflichtet, den produzierten, überschüssigen Strom auch nach Ablauf des Vertrages abzunehmen. Vergütet wird der Marktpreis (derzeit rund 3,8 ct/kWh), der viermal jährlich angepasst wird. Für Neuanlagen gibt es attraktive Einspeisvergütungen für Ökostromkunden.
Mit 2018 steht eine bundesweite Förderung für PV-Stromspeicher zur Verfügung. Das Modell ist sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen und Gemeinden interessant, die ihren Eigenverbrauch optimieren möchten und können auch für das Laden des Elektroautos verwendet werden.
Infos: www.energieinstitut.at bzw. www.vkw-oekostrom.at