Aufschließung und Erschließung

Immo / 14.08.2019 • 13:30 Uhr
Aufschließung und Erschließung

Wer ein Grundstück erwirbt, muss diverse Abgaben an die Kommune tätigen,
unter anderem eben auch sogenannte Erschließungskosten.

Aktuell „Bei den Erschließungskosten handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die der Bauherr zahlen muss, um den Anschluss seines Grundstücks an Versorgungsnetze wie das Strom- und Wassernetz sowie an technische Netze und Infrastruktur wie Straßen zu gewährleisten.“
Das erläutert Reinhard Götze, Chef von RE/MAX Immowest, Lauterach.

Aufschließungskosten

Vor den Erschließungskosten fallen die Aufschließungskosten an. Sie sind zu entrichten, wenn ein Grundstück in Bauland umgewidmet werden soll. Damit das möglich ist, ist eine Zufahrt ebenso erforderlich wie die Anschlussmöglichkeiten von Wasser, Kanal sowie Energie. Reinhard Götze: „Die Aufschließung muss der Verkäufer zahlen, damit der Käufer dann das zu errichtende Gebäude anschließen kann.“ Es fallen also sowohl Aufschließungskosten für den Verkäufer an wie Erschließungskosten für den Käufer bzw. Bauherrn. Als erfahrener Makler weiß Reinhard Götze, dass viele Verkäufer und Käufer von Grundstücken nicht über die Kosten informiert sind, die für die Aufschließung anfallen. „Zuerst geht es eben nur darum, dass ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Es müssen also in der Nähe die erforderlichen Leitungen vorhanden sein. Die Kommune verrechnet diese Kosten anteilsmäßig als Aufschließungskosten an Grundstücksbesitzer.“

Versorgungsleitungen

Geht es dann um ein konkretes Bauprojekt, so fallen für die Leitungen zum Neubau Anschlussgebühren an. Diese Erschließungskosten, die der Bauherr zu tragen hat, variieren je nach der Größe des geplanten Objektes.

In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreu­händer der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.