Auf fremdem Grund bauen

Ohne Grundkauf Wird ein Eigenheim im Baurecht erstellt, so ist kein Grundkauf erforderlich und der Grundbesitz bleibt in der Familie des Eigentümers.
Baurecht, also die Errichtung eines Objektes auf einem Grund, der einen anderen
Besitzer hat, ist meist im Bereich Gewerbe und Industrie üblich.
Aktuell „Die Immobilie gehört mir, der Grund gehört dir – das ist Baurecht.“ So erläutert Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch, Sachverständige & Immobilien, die Situation. Der Errichter muss den Baugrund nicht kaufen, der Grundstücksbesitzer erhält einen Baurechtszins und das Grundstück bleibt im Familienbesitz. „Im privat finanzierten Wohnbau etabliert sich das Baurechtsmodell gerade“, weiß Baumeister Kapeller. Ob Einfamilienhaus oder Wohnanlage – der aktuell besonders hohe Grundstückspreis fällt weg. Dafür erhöhen sich die laufenden Betriebskosten, da monatlich ein Baurechtszins anfällt. Der Investitionsaufwand ist allerdings für den Bauherrn trotz der aktuell niedrigen Zinsen bei der Baurechtslösung erheblich niedriger als der Ankauf des Baugrundes. So bleibt dem privaten Wohnbauer für andere schöne Dinge des Lebens ein deutlich höherer Spielraum.
Nach Vertragsablauf
Verträge für Baurecht laufen meist auf Lebenszeit oder für ca. 100 Jahre. Nach Ablauf des Baurechtsvertrages haben sich drei Möglichkeiten der Abwicklung bewährt, wie Baumeister
Herbert Kapeller ausführt:
1. Die Immobilie geht ins Eigentum des Grundbesitzers über.
2. Abbruch der Immobilie auf Kosten des Immobilienbesitzers und Rückstellung des Grundstücks in nicht bebautem Zustand an den Grundstücksbesitzer.
3. Immobilienablöse durch den Grundstücksbesitzer. Für die Wertermittlung ist es sinnvoll, wenn Immobilien- und Grundstücksbesitzer je einen gerichtlich beeideten Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragen und als Ablösesumme den Mittelwert von beiden Gutachten vereinbaren.
„Wohnbau im Baurecht mit deutlich geringerem Aufwand an Investitionen.“

Ohne Grundkauf Wird ein Eigenheim im Baurecht erstellt, so ist kein Grundkauf erforderlich und der Grundbesitz bleibt in der Familie des Eigentümers.