Problem mit Eigentümerversammlungen

Immo / 07.05.2020 • 15:29 Uhr
HaussanierungSteht eine umfassende Haussanierung an, müssen die Wohnungseigentümer natürlich umfassend informiert werden.Foto: A. Kopf

Haussanierung
Steht eine umfassende Haussanierung an, müssen die Wohnungseigentümer natürlich umfassend informiert werden.

Versammlungen von Eigentümern müssen laut Wohnungseigentumsgesetz
alle zwei Jahre stattfinden. Das ist derzeit schwer umzusetzen.

Aktuell Die Eigentümerversammlung soll, so steht es im Gesetz, vornehmlich der Willensbildung dienen. Erforderliche Beschlüsse können hingegen auch anders zustande kommen, etwa schriftlich. „Die Eigentümerversammlung kann also eine Informationsveranstaltung sein, auf deren Basis die Eigentümer später schriftlich die nötigen Beschlüsse fassen“, erläutert Harry Preisl, Geschäftsführer von Cura Immobilien, Dornbirn. So bleibt den Beteiligten ausreichend Zeit, die Fülle an Informationen zu bedenken und dann ihre Meinung kundzutun. Aktuell untersagen Verordnungen Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern. Harry Preisl: „Wenn diese Termine alle auf den Herbst verschoben werden, wird das eng. Die Hausverwaltung hat also abzuwägen, welche Versammlungen wirklich wichtig sind.“ Stehen größere Sanierungen an, sollte das unbedingt persönlich besprochen werden.

Kein Raum für Versammlungen

„Echte“ Versammlungen lassen sich aktuell auch schwer durchführen: Die Gasthäuser sind noch geschlossen und nicht in jeder Wohnanlage bzw. bei der Hausverwaltung ist ausreichend Platz, um die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. Dazu kommt das Problem der Besprechung über zwei, drei Stunden samt Mundschutz. Kommunikation mit den Eigentümern ist oft notwendig, um einen gemeinsamen Weg zu finden. Laut Informationen der Wirtschaftskammer können Versammlungen aufgrund der derzeitigen Situation auch auf das nächste Jahr vertagt werden. Wichtig ist aber, die Eigentümer darüber zu informieren. Einfachere Angelegenheiten lassen sich auch durch schriftliche Beschlüsse lösen. Die ebenfalls mögliche Online-Versammlung scheitert hingegen meist daran, dass ältere Eigentümer ohne Computer nicht daran teilnehmen können, erinnert Harry Preisl. Steht allerdings nichts Wichtiges an, so kann die Eigentümerversammlung auch ausfallen, vorausgesetzt, die Eigentümer stimmen zu.

„Vorgeschriebene Eigentümerversammlungen können auf nächstes Jahr verschoben werden.“

HaussanierungSteht eine umfassende Haussanierung an, müssen die Wohnungseigentümer natürlich umfassend informiert werden.Foto: A. Kopf

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Steht eine umfassende Haussanierung an, müssen die Wohnungseigentümer natürlich umfassend informiert werden.

HaussanierungSteht eine umfassende Haussanierung an, müssen die Wohnungseigentümer natürlich umfassend informiert werden.Foto: A. Kopf

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Steht eine umfassende Haussanierung an, müssen die Wohnungseigentümer natürlich umfassend informiert werden.