Regierung hat Landesbibliothek einfach vergessen

Kultur / 06.05.2020 • 10:00 Uhr
Regierung hat Landesbibliothek einfach vergessen
Die Vorarlberger Landesbibliothek ist eine wissenschaftliche Bibliothek: Das wurde in den Verordnungen der Regierung einfach übersehen. VN/STEURER

Die Landesbibliothek wäre für Studierende, Schüler und Wissenschaftler da, darf aber nicht öffnen.

Bregenz Im wahrsten Sinne des Wortes bestürzt lässt die Vorarlberger Landesbibliothek ihre Entlehner wissen, dass die Betretung des Hauses im Bregenzer Gallusstift leider noch nicht möglich ist. Die seit Anfang Mai geltenden Ausnahmeregelungen umfassen nämlich nur Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen und deren zugehörige Bibliotheken. Dass die Vorarlberger Landesbibliothek eine wissenschaftliche Bibliothek ist, auf die gerade auch viele Studenten, Schüler und Auszubildende angewiesen sind, haben die Verfasser der Verordnung einfach übersehen. “Wir wurden schlicht vergessen”, kommentiert Marion Kaufer, Direktorin der Bibliothek, die Sachlage. Auch die konsultierten Juristen im Land haben ihr von einer Wiederöffnung abgeraten, denn es könnte im schlimmsten Fall eine Anzeige drohen.

„Wir sind übergangen worden und müssen auf weitere Verordnungen warten.“

Marion Kaufer, Direktorin Landesbibliothek

Man hat sich im ehemaligen Gallusstift, wo die Landesbibliothek seit Jahrzehnten untergebracht ist, bereits auf die Besucher eingestellt, will dem Kulturauftrag entsprechen, hat Konzepte erarbeitet, die den geforderten Abstand zwischen den Entlehnern gewährleisten, aber das Einholen von Informationen ermöglichen, man hat Desinfektionsmittel bereitgestellt und muss nun abwarten. In der Zeit, in der die Schulen wieder schrittweise öffnen, Studierende, Maturanten oder Prüflinge diverser Fachschulen entsprechende Literatur brauchen und diese gerne unkompliziert persönlich abholen, sei das besonders schmerzlich. Dass der Lesesaal geschlossen bleiben muss, steht außer Frage, aber nun könne man nur den 18. Mai als Wiedereröffnungstag anpeilen. Bevor das Datum als gesichert angesehen werden kann, sollte, wie Marion Kaufer erklärt, die neue Verordnung der Regierung schriftlich vorliegen. Bislang sei das nicht der Fall.