US-Gericht bestätigt Rückgabe von Schiele-Blättern
New York, Wien Zwei Blätter von Egon Schiele, die im Jahr 2015 in New York beschlagnahmt wurden, werden an die Erben nach Fritz Grünbaum restituiert. Das erstinstanzliche Urteil wurde Ende Mai bestätigt, nachdem das Berufungsgericht von New York eine Anfrage des Kunsthändlers Richard Nagy abgelehnt hatte. Der Londoner Galerist, der die Aquarelle „Frau mit schwarzer Schürze“ und „Frau, das Gesicht verbergend“ auf einer Kunstmesse angeboten hatte, muss Schadenersatz zahlen. „Diese Entscheidung bestätigt die dringende Notwendigkeit, an das schreckliche Unrecht, das vor 81 Jahren geschah, zu erinnern und ein kleines Stück davon richtigzustellen“, wurde Grünbaums Familienangehöriger Timothy Reif in einer Aussendung zitiert. Der Erlös soll an den „Trust for the Life and Work of Fritz Grünbaum“ gehen, um junge Künstler zu unterstützen.
Weiterhin offen ist, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die sich im Leopold Museum und in der Albertina befindlichen Werke aus der Sammlung Grünbaum hat. Der Anwalt Raymond Dowd erneuerte in diesem Zusammenhang seine Kritik an der österreichischen Provenienzforschung.